Dezernat 2: Personal

Lehrbeauftragte

Campus

Sankt Augustin

Raum

E204/E208

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Sprechstunden

Birgit Riemichen: FB SozPo & Grundsatzfragen

Laura Schwarz: Grundsatzfragen

Leah Frommer: FB INF, FB IWK, FB AnNa

Monika Gerhardus: FB WiWi

Um die Auszahlung für Sie so schnell wie möglich zu veranlassen möchten wie Sie bitten:
  • Nach Beendigung jedes Lehrauftrages muss die Rechnung unter Nutzung des individuellen Hochschul-E-Mail-Accounts an den/die Dekan*in des Fachbereichs oder die Institutsleiter*innen zu senden.
  • Die Bearbeitungszeit der Abrechnung innerhalb der Verwaltung (Prüfung durch das Dezernat 2 Personal und Recht und Auszahlung durch das Dezernat 3 Finanzen und Einkauf) kann bis zu 4 Wochen nach Eingang der unterschriebenen Rechnung inkl. Abrechnungsbogen dauern.

 

Abrechnung Wintersemester

- Teilrechnung

Im Abrechnungsverfahren stellt das jeweilige Wintersemester eine Besonderheit dar. Aufgrund des erforderlichen Jahresabschlusses der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ist zusätzlich eine Teilrechnung für die Leistungen des erteilten Lehrauftrages bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres nötig. Die Zusendung der Rechnung sollte bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgen. Ab dem 01.03. des Folgejahres kann auf eine Teilrechnung verzichtet werden.

 

Hinweise zur Sozialversicherung:

Lehrbeauftragte sind nicht als Arbeitnehmer im sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzusehen und unterliegen daher nicht der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Für die Feststellung, ob Sie als selbstständige Lehrkräfte ggf. der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV unterliegen, ist eine individuelle Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung notwendig. Für die Veranlassung dieser Prüfung, die Entrichtung der ggf. zu zahlenden Beiträge sowie die rechtmäßige Versteuerung des Honorars ist Sie als Lehrbeauftragte selbst verantwortlich. Von der gesetzlichen Unfallversicherung werden Lehrbeauftragte nicht erfasst.

 

Hinweise zur Umsatzsteuer:

Die Lehrauftragsvergütung ist nach § 4 Nr. 21 b) aa) UStG von der Umsatzsteuer befreit, da diese Leistungen die Studierenden auf einen Beruf und zugleich auf eine Prüfung an der Hochschule ordnungsgemäß vorbereiten. (unverbindliche Information)

 
Grundsätze zur Vergabe von Lehraufträgen / Kurzübersicht Vorrausetzungen Lehrauftrag

Sie haben noch Fragen?

Birgit Riemichen

Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte

Standort

Sankt Augustin

Raum

E 204

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

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Laura Schwarz

Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte, Fachadministration Personalmanagementsoftware

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Sankt Augustin

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E 208

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Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Leah Frommer

Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte

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Sankt Augustin

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E 208

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Grantham-Allee 20

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Monika Gerhardus

Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte

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Sankt Augustin

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E 208

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Grantham-Allee 20

53757 Sankt Augustin