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Online-Wahl: Hochschulwahlen im Mai 2025

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Date

Montag, 07. April 2025

Freitag, 11. April 2025

Online event

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Bei der Wahl im April 2025 werden die studentischen Mitglieder in den Fachbereichsräten, im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt. Die Wahlen werden wie schon 2023 und 2024 online durchgeführt.
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Foto: Colourbox

Die H-BRS erfüllt ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium eigenständig im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung. Die studentischen Mitglieder der Hochschule wirken an der Selbstverwaltung mit, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Gremien (Fachbereichsräte, Senat, Gleichstellungskommission) sowie bestimmte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger wählen.

Die Stimmenauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgen öffentlich am Freitag, 11. April 2025, ab 15.15 Uhr in Raum E 221 in Sankt Augustin.

Wahlrecht

Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer am Wahltag im Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler eingetragen ist. Je eine Kopie des Verzeichnisses wird spätestens ab dem 7. Januar 2025 in der Bibliothek in Sankt Augustin und Rheinbach sowie am Empfang in Hennef öffentlich ausgelegt. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses können innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegung - also bis zum Ablauf des 21. Januar 2025 - unter Angabe von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlvorstand erklärt werden. Das Wahlrecht kann für jede Wahl nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wer wird gewählt?

  • sämtliche Mitglieder der Fachbereichsräte
  • die studentischen Mitglieder des Senats und der Gleichstellungskommission sowie
  • die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Wer wählt?

Wahlberechtigt sind
  • sämtliche Mitglieder eines Fachbereichs für die Wahl ihrer Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrates,
  • die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl ihrer Mitglieder des Senats
  • die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte,
  • die weiblichen studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl des weiblichen Mitglieds der Gleichstellungskommission,
  • die männlichen studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl des männlichen Mitglieds der Gleichstellungskommission.

Wann und wo wird gewählt?

Die Wahlen werden online durchgeführt. Die Durchführung richtet sich nach §§ 25 ff. der Wahlordnung. Die elektronische Stimmabgabe wird im Zeitraum von Montag, 7. April 2025, bis Freitag, 11. April 2025, stattfinden.

Die elektronische Stimmabgabe wird in fünf Schritten erfolgen:
  1. Man meldet sich mit dem Anmeldenamen und Passwort im MIA-Portal an
  2. Sofern ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, wird Ihnen bei MIA der Reiter "Online Wahl" angezeigt. Diesen müssen Sie anklicken und werden dann zur Online-Stimmabgabe weitergeleitet.
  3. Dort finden Sie die entsprechenden Stimmzettel; die Stimmabgabe erfolgt per Mausklick.
  4. Man prüft und bestätigt die Stimmabgabe.
  5. Die Stimme wird gezählt.

Welche Aufgaben haben die Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger?

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat beschließt über die Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit nicht die Dekanin oder der Dekan zuständig ist. Dazu gehören insbesondere die Fachbereichsordnung und die sonstigen für den Fachbereich erforderlichen Ordnungen (etwa die Prüfungsordnung). Der Fachbereichsrat wählt außerdem das Dekanat.

Senat

Der Senat ist in erster Linie zuständig für generell-abstrakte Regelungen (wie Hochschulordnungen), Empfehlungen und Stellungnahmen, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen der Hochschule betreffen.

Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte. Sie überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne und wählt die Gleichstellungsbeauftragte.

Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Die Vertreterin oder der Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie oder er behandelt Beschwerden von Betroffenen.

Einsprüche, Anträge und sonstige Erklärungen

können abgegeben werden:

  • bei jedem Mitglied des Wahlvorstandes oder
  • per Mail an das Funktionspostfach des Wahlvorstands wahlvorstand@h-brs.de oder
  • bei der Wahlleiterin oder beim Empfang der einzelnen Standorte.

Der Wahlvorstand

  • Professor Dr. Sascha Alda, Fachbereich Informatik
  • Pia Barion, Studentin im Fachbereich Informatik
  • Elena Bökemeier (stellvertretender Vorsitz) Stabsstelle Recht und Compliance
  • Lian David, Student im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften
  • Thomas Fabritius, Institut für IT-Service
  • Dina Ramien, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
  • Professor Dr. Heinrich Richard Salbert, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation
  • Alexander Schmieder (Vorsitz), Stabsstelle Recht und Compliance

Ausführlichere Informationen zur Wahl finden Sie im Dokument "Wahlausschreiben Hochschulwahlen 2025" am Seitenende im Bereich "Zugehörige Dokumente".

Kontakt

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Angela Fischer

Kanzlerin

Standort

Sankt Augustin

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Adresse

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53757 Sankt Augustin

Alexander Schmieder

Justiziar

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G 226

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Juri Küstenmacher

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