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International Office

Internationale Angebote für Beschäftigte

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg unterstützt alle Beschäftigten der Hochschule, die einen Erfahrungsgewinn durch einen Auslandsaufenthalt für Lehre, Forschung oder Weiterbildung anstreben.

Für kurze Lehraufenthalte von Dozenten, aber auch für Weiterbildungsaufenthalte von weiteren Beschäftigten innerhalb Europas, stehen Mittel aus dem Erasmus+ Programm zur Verfügung.

 

Vorteile einer Erasmus+ Personalmobilität:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • Fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken

Unter "Links" finden Sie die Seiten des DAAD, verschiedene Datenbanken und Beratungsstellen für weiterführende Informationen zur Mobilität von Beschäftigten und der Förderung der Forschermobilität und internationaler Forschungsvorhaben.

Erasmus+ für Lehr- und Weiterbildungsaufenthalte

Erasmus+ Personalmobilität zu Lehrzwecken (STA):

Das Mobilitätsprogramm ERASMUS+ bietet Dozenten und Dozentinnen die finanzielle Förderung eines Lehraufenthaltes an einer der Partnerhochschulen im Programm Erasmus+. Die Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist. Gemäß den Vorgaben des DAAD dürfen Lehraufenthalte grundsätzlich zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten) umfassen, die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg fördert jedoch lediglich 5 Tage (siehe "Finanzielle Rahmenbedingungen STA"). Das Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder auch einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet. Auch eine Kombination aus Lehrtätigkeit (STA) und Fort- und Weiterbildung (STT) ist möglich, dann reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche (weitere Informationen hierzu gibt Birgit Henn). Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.

Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

 

Folgender Personenkreis kann an der H-BRS gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal (Incoming)

Bewerbungsfristen STA

Für einen Aufenthalt im kommenden akademischen Jahr: 31. Oktober

Bitte teilen Sie dem International Office bis zu dem oben genannten Termin Ihr Vorhaben (Zeitraum und Ort) formlos per Email mit und leiten Sie das Einverständnis der aufnehmenden Hochschule sowie Ihrer Gliederungsleitung weiter. Anträge, die bis zum 31. Oktober eingehen, werden prioritär behandelt. Es lohnt sich aber auch danach jederzeit anzufragen. Noch vorhandene Mittel werden dann gemäß der Reihenfolge der Anträge vergeben.

Finanzielle Rahmenbedingungen STA

Nach den Regeln des Erasmus+ Programms wird tageweise abgerechnet, es gelten eine einheitliche Förderdauer und nach Ländergruppen festgelegte Förderraten. Die Förderdauer richtet sich nach den begrenzten Stipendienmitteln im akademischen Jahr 2024/25 und wird in dem Zuwendungsvertrag (Grant Agreement) zwischen dem Dozenten bzw. der Dozentin und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg/ International Office mit 3 Tagen festgelegt. Darüber hinaus wird ein Tag für die Anreise und ein Tag für die Abreise gefördert, insgesamt also 5 Tage.

 

Im akademischen Jahr 2024/25 (umfasst WiSe 2024/25 und SoSe 2025) gelten folgende Förderraten pro Tag für folgende Zielländer:

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 180 €

Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 160 €

Bulgarien,  Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn: 140 €
 

Außerdem werden die Fahrtkosten als sog. Stückkosten erstattet, die mit Hilfe des Distance Calculators der EU Kommission berechnet werden müssen (siehe Distance Calculator | Erasmus+ (europa.eu) ). Der Abreiseort muss dabei nicht mit dem Sitz der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • <100 km mit 28 Euro
  • 100 km – 499 km mit 211 Euro
  • 500 km – 1.999 km mit 309 Euro
  • 2.000 km – 2.999 km mit 395 Euro
  • 3.000 km – 3.999 km mit 580 Euro
  • 4.000 km – 7.999 km mit 1.188 Euro
  • 8.000 km und mehr mit 1.735 Euro

 

Hinweis: Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Teilnehmende Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können eine Sonderförderung beantragen. Für weitere Informationen hierzu sprechen Sie uns gerne an.

 
Erasmus+ Personalmobilität zu Trainingszwecken (STT):

Das EU-Mobilitätsprogramms Erasmus+ ermöglicht auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule aus dem Bereich Technik und Verwaltung sowie wissenschaftlichen Mitarbeitern eine finanzielle Unterstützung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im europäischen Ausland. Die Mobilität kann an einer der Erasmus+ Partnerhochschulen der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg stattfinden, aber auch an anderen Hochschulen, die über eine ECHE (Erasmus Charter for Higher Education) verfügen. Darüber hinaus kann die Mobilität auch an einer Institution oder einem Unternehmen stattfinden.

 

Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Weiterbildungsformate (Beispiele):

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren

Bewerbungsfrist und Bewerbungsverfahren STT

Für einen Aufenthalt im kommenden akademischen Jahr: 31. Oktober

Bitte teilen Sie dem International Office bis zu dem oben genannten Termin Ihr Vorhaben (Zeitraum und Ort) formlos per Email mit und leiten Sie das Einverständnis der aufnehmenden Institution sowie Ihrer Gliederungsleitung weiter. Anträge, die bis zum 30. Oktober eingehen, werden prioritär behandelt, es lohnt sich aber auch danach jederzeit anzufragen. Noch vorhandene Mittel werden dann nach der Reihenfolge der Anträge vergeben.

 

Voraussetzungen

Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache, Empfehlung: mindestens B2

Klar erkennbarer inhaltlicher und fachlicher Bezug zur Tätigkeit an der H-BRS

 

Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien priorisiert:

Aufenthalte an Partnerhochschulen werden bevorzugt gefördert.

Anträge von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die noch nicht an einer Erasmus+ Personalmobilität teilgenommen haben, werden bevorzugt behandelt.

In der Regel sollten nicht zwei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zeitgleich an derselben Maßnahme (Staff Week oder Hospitation) teilnehmen.

 

Nicht gefördert werden können:

Sprachkurse oder „Staff Weeks“, die zu mehr als 25 % aus Sprachkursen bestehen

IT-Kurse

Finanzielle Rahmenbedingungen

Nach den Regeln des Erasmus+ Programms wird tageweise abgerechnet, es gelten eine einheitliche Förderdauer und nach Ländergruppen festgelegte Förderraten. Die Förderdauer richtet sich nach den begrenzten Drittmitteln im akademischen Jahr 2024/25 und wird in der Zuschussvereinbarung zwischen dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg/ International Office mit maximal 3 Tagen und 2 zusätzlichen Tagen (für An- und Abreise), insgesamt 5 Tagen festgelegt. Darüber hinaus können keine weiteren Tage gefördert werden.

 

Im akademischen Jahr 2024/25 (umfasst WS 2024/25 und SoSe 2025) gelten folgende Förderraten pro Tag für folgende Zielländer:

Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden: 180 €

Estland, Griechenland, Lettland, Malta,  Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern: 160 €

Bulgarien,  Kroatien,  Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien,  Türkei, Ungarn: 140 €

 

Außerdem werden die Fahrtkosten als sog. Stückkosten erstattet, die mit Hilfe des Distance Calculators der EU Kommission berechnet werden müssen (siehe Distance Calculator | Erasmus+ (europa.eu) ). Der Abreiseort muss dabei nicht mit dem Sitz der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg übereinstimmen. Für diesen Fall sind die Reisebelege als Nachweis für den tatsächlichen An- und Abreiseort aufzubewahren. Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • <100 km mit 28 Euro
  • 100 km – 499 km mit 211 Euro
  • 500 km – 1.999 km mit 309 Euro
  • 2.000 km – 2.999 km mit 395 Euro
  • 3.000 km – 3.999 km mit 580 Euro
  • 4.000 km – 7.999 km mit 1.188 Euro
  • 8.000 km und mehr mit 1.735 Euro

 

Hinweis: Inklusion und Chancengerechtigkeit sind zentrale Anliegen des Erasmus+ Programms. Teilnehmende Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 können eine Sonderförderung beantragen. Für weitere Informationen hierzu sprechen Sie uns gerne an.

 

Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+

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DAAD

Erasmus+ Hochschulpersonal im Ausland

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Kongress- und Messereisen

Für Promovierende und Angehörige des Lehr- und Forschungspersonals sowie für Masterstudierende bietet der DAAD Förderung für eine aktive Kongress- und Messeteilnahme an. Als aktiv gilt die Präsentation eines eigenen Vortrags oder Posters oder die hauptverantwortliche Konzeption und Leitung eines Panels. Voraussetzung für eine Förderung ist der Antrag zur Teilnahme an dem Kongress spätestens 120 Tage vor Beginn und eine Beitragsannahme durch den Kongress bis 30 Tage vor Kongressbeginn. Gewährt wird ein Reisekostenzuschuss, eine Sachkostenpauschale und ein Zuschuss zu den Aufenthaltskosten. Es können bis zu drei Personen einer Hochschule gemeinsam einen Antrag stellen. Weitere Informationen und die entsprechenden Formulare finden Sie hier: