Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand
AWAKE - Das Gründerinnenprogramm der H-BRS
Was dich erwartet:
- Finanzielle Förderung, damit du dich voll auf dein Projekt konzentrieren kannst.
- Workshops und Schulungen, die dich und deine Idee stärken.
- Ein Netzwerk, das dir nicht nur Türen öffnet, sondern dich wachsen lässt.
Mit AWAKE entwickelst du nicht nur ein erfolgreiches Business – du schaffst etwas, das zählt. Die Zukunft braucht mehr Frauen, die Verantwortung übernehmen, mutig vorangehen und nachhaltig etwas bewirken. Zeig uns, wer du bist und werde Teil von AWAKE!
Das Programm startet am 1. April 2025. Ihr könnt euch ab sofort bis zum 9. Februar für eine Teilnahme bewerben!
Das AWAKE Gründerinnenprogramm ist speziell für Frauen in der Vorgründungsphase konzipiert. In einem Zeitraum von sechs Monaten begleiten wir euch mit monatlichen Workshops und Exkursen, die sich ganz auf den Gründungsprozess konzentrieren. Aber das ist noch nicht alles! Ihr werdet auch mit einer erfahrenen Mentorin gematcht, die euch bei individuellen Fragestellungen zur Seite steht.
Zusätzlich zum Programm habt ihr die Möglichkeit, ein dreimonatiges EXIST-Stipendium zu erhalten (hierzu müssen einige Rahmenbedingungen erfüllt werden). Im ergänzenden Begleitprogramm mit Networkingveranstaltungen und inspirierenden Vorträgen von Role Models könnt ihr euer Netzwerk und Wissen noch weiter vergrößern.
Lasst uns gemeinsam eure Träume verwirklichen. Bewerbt euch jetzt beim AWAKE Gründerinnenprogramm!
Jetzt bewerben!
Wer kann mitmachen?
- Alle gründungsinteressierten Frauen, auch ohne Hochschulbezug (bei Frauen ohne akademischen Abschluss muss ein Bezug zur H-BRS bestehen)
- Eine konkrete Gründungsidee ist keine Voraussetzung. Eine Idee kann während des Programms erarbeitet werden.
- Keine Einschränkung bei Themen oder Branchen: wir freuen uns auf eure Ideen und Projekte aus allen Fachbereichen und Wissensgebieten (z.B. High-Tech, Dienstleistung oder Soziale Innovationen)
- Bitte beachten: Vor dem Start des Programms dürft ihr noch keine Kapitalgesellschaft gegründet und keine geschäftlichen Aktivitäten aufgenommen haben.
Workshopsprache Deutsch
Förderumfang
In unserem Programm erhaltet ihr nicht nur wertvolles Wissen, sondern profitiert auch von der Expertise erfahrener Mentorinnen und einem starken Netzwerk. Darüber hinaus habt ihr die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Punkten klappt die folgenden Überschriften aus:
6-monatiges Inkubatorprogramm
Während unserem 6-monatigen Programm werdet ihr mit einem breiten Spektrum an gründungsrelevantem Fachwissen versorgt. Dies beinhaltet Workshops in verschiedenen Bereichen, wie Persönlichkeitsentwicklung, Ideengenerierung, Prototypenentwicklung, Marktforschung und Geschäftsmodellentwicklung. Ihr durchlauft den gesamten Prozess, angefangen bei der bloßen Idee, ein eigenes Unternehmen zu gründen, bis hin zur Realisierung eines vollständig validierten Produkts oder einer Dienstleistung.
Folgende Workshops sind Teil des Programms (Änderungen vorbehalten):
- Entrepreneurial Skills & Mindset
- Social Entrepreneurship - Problem Fit
- Solution Fit - Geschäftsmodelldesign
- Prototyping & Testing
- Market Fit - Quantitative & Qualitative Marktanalyse
- Pitch Training & Storytelling
In drei Exkursen werden noch weitere Themen vertieft:
- Basics für Selbstständige & Firmengründerinnen
- Pricing & Kostenkalkulation
- Marketing & Vertrieb
Zu Beginn des Programms erstellen wir gemeinsam mit euch euren individuellen Fahrplan mit Meilensteinen. Zum Projektabschluss fasst du deine Gründungsidee und deine Ergebnisse in einem prägnanten One-Pager zusammen.
2.000,- Budget für Sachmittel
Ihr erhaltet einmalig 2.000 € für Sachmittel (Teilnahmegebühren für Events, Reisekosten, Coachings) zur Finanzierung eures Vorhabens.
Hinweis: Die Sachmittel können auch beansprucht werden, wenn ihr kein Stipendium in Anspruch nehmt bzw. nicht für das Stipendium berechtigt seid.
3-monatiges Stipendium (optional)
Optional bekommt ihr eine dreimonatige finanzielle Förderung durch das EXIST-Women-Stipendium:
- Monatlich 1.000,- € für Studentinnen in der 2. Hälfte ihres Studiums.
- Monatlich 2.000,- € für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung.
- Monatlich 2.500,- € für Absolventinnen.
- Monatlich 3.000,- € für Promovierte.
- Kinderzuschlag
Bedingung: Eine zeitgleiche Kombination des Stipendiums mit einem anderen Stipendium, aktiven Beschäftigungsverhältnis über 20 Stunden pro Woche oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts der Gründerinnen ist nicht möglich.
Die Aufnahme in das EXIST-Women-Programm ist Voraussetzung für das Stipendium. Die Teilnahme am Programm ist aber auch ohne das Stipendium möglich.
Mentoring
Als Teilnehmerin bekommt ihr jeweils eine persönliche Mentorin mit Gründungserfahrung an die Seite gestellt.
Netzwerk und Begleitprogramm
Ihr bildet mit den anderen Teilnehmerinnen ein ausgewähltes Netzwerk und profitiert vom Wissen und den Erfahrungen der Anderen. Über EXIST-Women werden auch bundesweite Netzwerkveranstaltungen angeboten, bei denen ihr Kontakt zu weiteren Gründerinnen aufbaut.
Hinweis: Die Teilnahme am "Seminar Gründerin" (zentral organisiert von EXIST-Women) ist verpflichtend.
Jetzt anmelden zur Online-Infoveranstaltung
Termine und Fristen
Bewerbungszeitraum
15. Januar bis 9. Februar 2025
Programmzeitraum
01. April bis 30. September 2025
Workshoptermine
1x im Monat donnerstags von 15 bis 19 Uhr (in Präsenz)
- voraussichtliche Termine: 17. April, 08. Mai, 12. Juni, 17. Juli, 14. August, 11. September
ergänzende Deep Dive Exkurse von 16 bis 18 Uhr (online)
- voraussichtliche Termine: 22. Mai, 3. Juli, 28. August
Info-Veranstaltungen
23. Januar von 11 bis 12 Uhr und 4. Februar von 16 bis 17 Uhr
Interesse an AWAKE?
Wir freuen uns auf eure Bewerbungen! Diese könnt bis zum 9. Februar über unser Online-Formular einreichen.
Informationen zum Bewerbungsprozess
Bewerbungen werden über unser Online-Formular eingereicht. Die vollständigen Teilnahmebedingungen findest du weiter unten auf dieser Seite.
Neben der Abfrage bestimmter Informationen zu deiner Person und deinem aktuellen Status, möchten wir wissen, wer du bist! Statt unpersönlicher Textbausteine freuen wir uns daher über ein kurzes Video, in dem du dich vorstellst, deine Idee – wenn bereits vorhanden – präsentierst und uns erzählst, was du mit dem Programm erreichen möchtest.
Im Abschnitt "Vorbereitung der Bewerbung" findest du einige weitere Hinweise zum Video.
Achtung: Das Online-Formular hat keine Speicherfunktion.
Du kannst deine Eingaben nicht zwischenspeichern und deine Bewerbung zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Wir empfehlen dir daher, dir unsere Website und die Teilnahmebedingungen im Vorfeld aufmerksam durchzulesen und dir ausreichend Zeit für das Ausfüllen des Formulars zu nehmen.
Es kann hilfreich sein, diese Website parallel in einem zweiten Tab zu öffnen.
Vorbereitung der Bewerbung
Folgende Informationen und Fragen werden in unserem Bewerbungsformular abgefragt:
- Rahmendaten zu deiner Person
- bei Studentinnen: Information über erbrachte ECTS
- bei Interesse am Stipendium: Informationen über aktuelle Arbeitssituation (Angestelltenverhältnis)
- Welche Eigenschaften sind dir bei deiner potentiellen Mentorin besonders wichtig (z.B. Branchenbezug, langjährige Erfahrung, Persönlichkeit)
Videovorstellung:
Bitte reiche uns ein kurzes Video ein (max. 2 Minuten), in dem du dich vorstellst, deine Idee – wenn bereits vorhanden – präsentierst und uns erzählst, was du mit dem Programm erreichen möchtest. Erzähle uns zum Beispiel, welches Problem du als Gründerin gerne lösen möchtest: welche Relevanz hat es für deine Zielgruppe, sofern du diese schon konkret bestimmen kannst? In welcher Branche bzw. in welchem Bereich würdest du deine Idee gerne entwickeln? Hast du bereits unternehmerische Erfahrungen und Qualifikationen? Halte dich im Video nicht zwingend an vorgegebene Fragen oder Strukturen, sondern zeig uns, wer du bist und was dich motiviert!
Das Video kannst du im Hoch- oder Querformat aufnehmen, per Smartphone, Webcam oder Kamera. Sende uns das Video nach Abschicken des Bewerbungsformulars per E-Mail, WeTransfer oder einem vergleichbaren Fileshare-Anbieter. Mehr Informationen findest du im Formular.
Teilnahmebedingungen
- Teilnahmeberechtigt am Programm AWAKE sind Frauen mit einer Gründungsidee oder begründetem Gründungsinteresse. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und/oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf nicht bereits vor der Teilnahme am Programm erfolgt sein. Das Programm AWAKE ist themen- und technologieoffen und nicht auf bestimmte Fachbereiche begrenzt.
- AWAKE ist auf 10 Teilnehmerinnen begrenzt.
- Berücksichtigt werden alle bis zum 9. Februar 2025 (23.59 Uhr) formal vollständig eingegangenen Bewerbungen.
- Die Bewerbungen werden von einer Fach-Jury in einem einstufigen Prozess bewertet.
- Die Bewerberinnen bekommen bis zum 10. März 2025 eine Rückmeldung zur Teilnahme und haben daraufhin eine Woche Zeit, diese zu bestätigen.
- Zu Beginn des Programms wird zwischen den Teilnehmerinnen und der Start-up-Manufaktur ein Commitment-Vertrag geschlossen, in dem die Teilnehmerinnen sich dazu verpflichten, die regelmäßig stattfindenden Workshoptermine mit einer Anwesenheitsquote von insgesamt 80% beizuwohnen und die regelmäßigen Termine mit den Mentorinnen wahrzunehmen. Andernfalls kann im Einzelfall über einen Austritt aus der Förderung diskutiert werden.
- Die Teilnehmerinnen stellen den Veranstalter von allen denkbaren Ansprüchen Dritter frei, die bei Verletzung etwaiger Urheberrechte, gesetzlicher Schutzrechte, Geschäftsgeheimnisse und sonstigen Rechten durch die eingereichten Unterlagen hergeleitet werden könnten.
(Änderungen vorbehalten)
Zusatzbedingungen für die Teilnahme am Stipendium
Die Teilnahme am Stipendium ist optional und an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Für die Überbrückung einer Zeitdauer von drei Monaten, in der entweder kein Einkommen erzielt wird oder maximal 20 Stunden pro Woche einer Erwerbsarbeit nachgegangen wird, ist die Gewährung eines Stipendiums möglich.
- Studentinnen müssen vor der Bewilligung der Förderung mindestens die Hälfte der geforderten Studienleistungen erbracht haben.
- Eine zeitgleiche Kombination des Stipendiums mit einem anderen Stipendium, aktiven Beschäftigungsverhältnis über 20 Stunden pro Woche oder einem Förderprogramm zur Finanzierung des Lebensunterhalts der Gründerinnen ist nicht möglich.
- Wenn eine Gründerin bereits eine andere EXIST-Gründungsförderung oder eine Landesförderung für innovative Gründungen in Anspruch genommen hat oder in Anspruch nimmt, ist eine Förderung nicht mehr möglich.
Art, Umfang und Höhe des Stipendiums:
Die Höhe des personengebundenen Stipendiums orientiert sich an der Graduierung der Gründerinnen:
- Studentinnen, die mindestens die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben: 1 000 Euro pro Monat.
- Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung: 2 000 Euro pro Monat.
- Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss: 2 500 Euro pro Monat.
- Promovierte Gründerinnen: 3 000 Euro pro Monat.
- Für unterhaltspflichtige Kinder der Frauen werden 150 Euro pro Kind pro Monat als Kinderzuschlag gewährt
- Die Teilnehmerinnen erhalten während des Programms einmalig 2000€ für Sachmittel, wie Teilnahmegebühren für Events, Reisekosten oder Coachings zur Finanzierung des Gründungsvorhabens.
In dem personengebundenen Stipendium sind alle etwaigen Sozialversicherungskosten enthalten. Die Gründerinnen sind für ihre Sozialversicherungsabgaben selbst verantwortlich.
Schutz der Ideen und Datenschutz
- Die H-BRS und das CENTIM werden die persönlichen Daten der Teilnehmerinnen nicht an unbefugte Dritte weitergeben. Für das Förderprogramm werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet, die nur von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden können:
- Name, Vorname
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- ggf. Beziehung zur Hochschule
- ggf. Name des Unternehmens/der Idee
- Die eingereichten Bewerbungen unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Von den Teilnehmerinnen bereitgestellte Unterlagen werden von der H-BRS, insbesondere von allen beteiligten Jurymitgliedern vertraulich behandelt und ausschließlich zur Durchführung des Förderprogramms verwendet.
- Teilnehmende Frauen, die sich für das Programm qualifizieren, erklären sich mit der Einsendung ihres Beitrages dazu bereit, ihre Idee im Rahmen des Förderprogramms zu präsentieren und sind damit einverstanden, dass der Veranstalter zur Bewerbung des Programms Bild- und Videoaufnahmen der Teilnehmerinnen zu Informations- und Dokumentationszwecken erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlicht. Konkret sind Veröffentlichungen bei Instagram, Facebook, LinkedIn, Twitter, auf der Hochschule Website und im Newsletter der Hochschule geplant.
- Durch die Teilnahme am Wettbewerb erklären sich die Teilnehmerinnen ausdrücklich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Zudem klären wir Sie über Ihre Rechte auf und teilen Ihnen mit, wen Sie bei Fragen kontaktieren können. Diese Datenschutzhinweise gelten ergänzend zur Datenschutzerklärung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg: https://www.h-brs.de/de/datenschutz.
Wer ist der Verantwortliche für die Datenverarbeitung?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung des Ideenwettbewerbs ist die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (CENTIM), Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin, vertreten durch den Präsidenten. Es bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin, E-Mail: praesident@h-brs.de, Tel.: +49 2241 865 0, Fax: +49 2241 865 609
An wen können Sie sich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
Bei Fragen zur Datenverarbeitung können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Hochschule wenden. Es bestehen folgende Kontaktmöglichkeiten: Datenschutzbeauftragte der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin, E-Mail: datenschutzbeauftragte@h-brs.de.
Welche Daten werden verarbeitet?
Für das Förderprogramm werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggf. Beziehung zur Hochschule, ggf. Datum der Gewerbeanmeldung/Name des Unternehmens.
Für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten und wie lautet die Rechtsgrundlage?
Die Daten werden für die Teilnahme am Programm verarbeitet. Konkret bedeutet dies, dass wir Ihre Daten zum Zweck der Abwicklung des Förderprogramms und zur Benachrichtigung der Bewerberinnen erheben und für den Zeitraum des Förderzeitraums speichern. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. a-c EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), wenn die Betroffene in die Datenverarbeitung eingewilligt hat bzw. ein Vertrag oder eine rechtliche Verpflichtung erfüllt werden soll. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre Daten grundsätzlich nur so lange, wie wir sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigen, d.h. Ihre angegebenen Daten werden gelöscht, sobald der Zweck der Speicherung entfällt.
Welche Betroffenenrechte bestehen?
Sie haben als betroffene Person das Recht (1) auf Auskunft zu den über sie gespeicherten personenbezogenen Daten nach den Regelungen des Artikel 15 DSGVO; (2) auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten nach Artikel 16 DSGVO; (3) auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach Artikel 17 DSGVO; (4) auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten; (5) auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten nach Artikel 18 DSGVO; (6) auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO; (7) auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (LDI NRW (nrw.de)) (8) Recht auf Widerruf der Einwilligungserklärung.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.h-brs.de/de/datenschutz
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