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Gleichstellung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Leitfaden Geschlechterbewusste Sprache für die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Empfehlungen für die schriftliche Kommunikation

Die Geschlechtergerechtigkeit von Sprache ist seit einiger Zeit Gegenstand gesellschaftlicher Debatten. Diese spiegeln sich auch innerhalb der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wider, schon deshalb, da im öffentlichen Dienst die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern gemäß §4 LGG (Landesgleichstellungsgesetz) zu beachten ist. Die Frage, inwieweit Texte geschlechterbewusst aufbereitet sein müssen, führt intern immer wieder zu Diskussionen und letztlich zu verschiedenen Strategien im Umgang mit dem Thema. Die Hochschulleitung möchte mit dem vorliegenden Leitfaden ein Stück weit Orientierung bieten. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg bemüht sich auf vielen Ebenen um Gleichberechtigung. Die Verwendung einer Sprache, die alle Menschen inkludiert – Männer, Frauen und nicht-binäre Personen – gehört dazu. Der vorliegende Leitfaden möchte das Bewusstsein dafür schärfen, dass sich das von Respekt für Vielfalt geprägte Leitbild der Hochschule auch in der Verwendung einer geschlechterbewussten Sprache wiederfindet. Der Leitfaden hat empfehlenden Charakter. Er wurde von der Stabsstelle Kommunikation und Marketing in Zusammenarbeit mit Professorin Susanne Keil und den Gleichstellungsbeauftragten Annegret Schnell und Dr. Barbara Hillen erarbeitet. Der vorliegenden Fassung gingen eine Diskussionsphase, ein mehrmonatiger Praxistest in mehreren Hochschulgliederungen und die Beteiligung des Präsidiums voraus.

Dieser Leitfaden gilt nur für die deutsche Sprache. Für geschlechterbewusste Sprache im Englischen stellt die Hochschule eigene Hinweise zur Verfügung.

Grundgedanken

Im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit von Sprache mit Personenbezug wird empfohlen, auf das sogenannte generische Maskulinum wie auch auf das generische Femininum als stellvertretende Instanz für alle Geschlechter zu verzichten. Der vorliegende Leitfaden zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, Texte geschlechterbewusst zu formulieren. Durch eine alternative Wortwahl oder den Satzbau ergeben sich bereits viele Lösungen. Diese sollten vorrangig genutzt werden. Wenn sich diese beiden Ansätze als nicht umsetzbar erweisen, kann auf einen eingeschobenen Doppelpunkt zurückgegriffen werden. Im Sinne der Einheitlichkeit und der Barrierefreiheit sollte darauf geachtet werden, dass keine anderen Genderzeichen wie der Stern oder das Binnen-I verwendet werden. Unabhängig von der gewählten Lösung sollte darauf geachtet werden, dass Texte leserlich und sprachlich korrekt formuliert werden. In den nachfolgenden Tabellen werden beispielhafte Anregungen gegeben.

Hilfreich ist darüber hinaus die Seite geschickt gendern.

Die Regelungen gelten verbindlich für den Schriftverkehr der Verwaltung und der zentralen Betriebseinheiten (zum Beispiel Amtliche Bekanntmachungen, Stellenanzeigen, Präsentationen, Broschüren, Drucksachen, Hausmitteilungen, Flyer, Briefe und Formulare).

Für alle weiteren Mitglieder und Einrichtungen der Hochschule hat der Leitfaden empfehlenden Charakter.

Wichtig ist auch, dass die digitale Barrierefreiheit der Texte gewährleistet bleibt. (vergleiche Leitfaden zur Gestaltung barrierefreier Webseiten für Webredakteure im Intranet).

Lösungsansätze

Im Folgenden werden verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes geschlechterbewusster Sprache mit Personenbezug dargestellt.

1. Wortwahl

Es gibt verschiedene Ansätze, einen Text geschlechterbewusst zu formulieren. Als erstes sollte die Wortwahl bedacht werden. Mögliche Ansätze sind die doppelte Nennung oder Ersatzformen. Zu einigen Begriffen existieren geschlechtsneutrale Alternativen, durch die sich die Verwendung des generischen Maskulinums leicht vermeiden lässt. So werden etwa aus Studenten „Studierende“, aus Mitarbeitern „Beschäftigte“ oder „Personal“, aus dem Rednerpult das „Redepult“. Im Folgenden werden verschiedene stilistische Herangehensweisen aufgezeigt.


1.1.    Nennung beider Geschlechter/Doppelnennung

Beispiele: Studentinnen und Studenten“, „jede und jeder“, „Kolleginnen und Kollegen“, „Professorinnen und Professoren“, „Dozentinnen und Dozenten“

 

1.2. Ersatzformen

Geschlechtsneutrale, allgemeine Formulierungen/Abstrakta: Weder Frauen noch Männer werden hier sprachlich sichtbar, entweder durch die Nutzung von Partizipialformen im Plural (etwa Studierende) oder andere geschlechtsneutrale Formen (wie Publikum).

 

Partizipialformen:

Zu vermeiden sind Wörter wie: Studenten, Antragsteller, Hochschullehrer.

Zu empfehlen sind Wörter wie: Studierende, Antragstellende, (Hochschul-)Lehrende.

 

Andere geschlechtsneutrale Formen:

Zu vermeiden sind Wörter wie: Teilnehmer, Zuschauer, Rednerpult, Teilnehmerliste.

Zu empfehlen sind Wörter wie: Beteiligte, Beschäftigte, Gäste, Publikum, Auditorium, Redepult, Teilnahmeliste.

 

1.3. Direkte Ansprache oder Nennung von Vor- und Nachnamen

(bei Formularen oder Anschreiben)

Zu vermeiden sind Formulierungen wie: Name des Antragstellers, Unterschrift des Antragstellers, Herr und Frau Schulz.

Zu empfehlen sind Formulierungen wie: Ihr Name, Ihre Unterschrift, Bärbel und Klaus Schulz.

2. Satzbau und Grammatik

Neben der Wortwahl ist der Satzbau ein wichtiges Instrument für eine geschlechterbewusste Schreibweise. Das generische Maskulinum und das generische Femininum lassen sich oft durch die Formulierung eines Satzes umgehen, etwa durch den Einsatz eines Verbs. Auch sollte das Geschlecht von Institutionen grammatikalisch korrekt benannt werden. Im Folgenden sind verschiedene Ansätze zusammengetragen.

 

2.1.    Verb statt männliche Bezeichnung

Zu vermeiden sind Formulierungen wie: alle Nutzer dieses Programms, Protokollführer, Vertreter, Verfasser, Ansprechpartner, Bewerber sollten…, es waren 20 Teilnehmer.

Zu empfehlen sind Formulierungen wie: alle, die dieses Programm nutzen…, wer dieses Programm nutzt…, das Protokoll schreibt…, vertreten durch…, verfasst von…, Auskunft gibt…, wer sich bewirbt, sollte…, 20 Personen haben teilgenommen.            

 

2.2. Adjektiv statt männlicher Bezeichnung

Zu vermeiden sind Formulierungen wie: der Stimmberechtigte, der Betroffene, Unterstützung von Kollegen.

Zu empfehlen sind Formulierungen wie: stimmberechtigtes Mitglied, die betroffene Person, kollegiale Unterstützung.       

 

2.3. Passiv-, Infinitivformulierungen

Zu vermeiden sind Formulierungen wie: der Wissenschaftler analysiert, der Bearbeiter wird gebeten, den genannten Termin einzuhalten.

Zu empfehlen sind Formulierungen wie: es wird analysiert, Es wird darum gebeten, den Termin einzuhalten.                    

 

Achtung: Die Verwendung des Passivs eignet sich eher schlecht für präzise und leicht lesbare Texte, ist mit Vorsicht zu genießen und nur in den seltensten Fällen eine gute Wahl. Formulieren Sie daher möglichst aktiv.

 

2.4.    Plural statt Singular

Zu vermeiden sind Formulierungen wie Jede, jeder: z.B. Jeder, der mit solchen Verfahren zu tun hat, der Angestellte soll pünktlich um 8 Uhr an seinem Arbeitsplatz sein.

Zu empfehlen sind Formulierungen wie alle: alle, die mit solchen Verfahren zu tun haben, die Beschäftigten sollen pünktlich um 8 Uhr am Arbeitsplatz sein.

 

Vorsicht: In der Regel findet bei einer Verwendung des Plurals statt des Singulars eine Verallgemeinerung statt, was auch zu falschen Sachverhalten führen kann.

 

2.5. Männliche Form bei Pronomen ersetzen oder streichen

Zu vermeiden sind Formulierungen wie: gewählt ist ein Bewerber, der…, keiner, wer schreibt, der bleibt.

Zu empfehlen sind Formulierungen wie: gewählt ist, wer…, niemand, wer schreibt, bleibt.

 

2.6. Geschlecht von Institutionen grammatikalisch korrekt benennen

Grammatikalisch falsch ist z.B.: Die Stadt Bonn ist Herausgeber oder die Hochschule ist ein hervorragender Arbeitgeber.

Grammatikalisch richtig ist z.B.: Die Stadt Bonn ist Herausgeberin oder die Hochschule ist eine hervorragende Arbeitgeberin.

 

2.7. Vermeidung von Klischees und Stereotypen

Zu vermeiden sind Formulierungen wie Mädchenname oder Putzfrau.

Zu empfehlen sind Formulierungen wie Geburtsname oder Reinigungskraft.

3. Genderzeichen

Im Laufe der Zeit haben sogenannte Genderzeichen in der Sprache Verbreitung gefunden. Dazu gehören neben dem sogenannte Binnen-I („ZuschauerInnen“), der Schrägstrich („Zuschauer/-innen“), der Unterstrich („Zuschauer_innen“) und der Stern („Zuschauer*innen“). In den vergangenen Jahren kam mit dem Doppelpunkt („Zuschauer:innen“) noch eine weitere Variante hinzu.

Der vorliegende Leitfaden empfiehlt für die Hochschule den Einsatz des Doppelpunktes als Genderzeichen, im Sinne der Einheitlichkeit, aber auch aus technischen Gründen. Der Doppelpunkt genügt den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit, zu der die Hochschule verpflichtet ist. Mit den anderen Zeichen konnte die Barrierefreiheit zum Zeitpunkt der Erstellung des Leitfadens nicht sichergestellt werden.

Der Doppelpunkt sollte jedoch nur dann zum Einsatz kommen, wenn die in den Punkten 1 und 2 genannten Lösungsansätze nicht umsetzbar sind. Ferner sollte bedacht werden, dass das Schreiben des Genderzeichens zu grammatikalischen Problemen führen kann.


Beispiele: Bei „Dozent:innen“ oder „Ärzt:innen“ fehlt der korrekte männliche Plural. „Lehrer:innen“ funktioniert nicht, wenn es im Dativ verwendet wird: Bei „den Lehrer:innen“ fehlt dem männlichen Plural die Endung „–n“. In diesem Fall können die Doppelnennung (z.B. „Dozentinnen und Dozenten“) oder Ersatzformen wie „Lehrkräfte“ eine Lösung darstellen.

Die weitere allgemeine Entwicklung der Sprache wird beobachtet. Zu gegebener Zeit wird der Leitfaden Geschlechterbewusste Sprache fortgeschrieben.

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