Direkt zum Inhalt

Analytische Chemie und Qualitätssicherung (M.Sc.)

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Analytische Chemie und Qualitätssicherung

Voraussetzung für die Studienaufnahme im Masterstudiengang Analytische Chemie und Qualitätssicherung ist ein fachlich entsprechender erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor oder äquivalenter Abschluss) mit dem Schwerpunkt Chemie oder Naturwissenschaftliche Forensik mit einer Mindestdurchschnittsnote von 2,5.

Dieser Masterstudiengang beginnt immer zum Wintersemester. Sie können sich nur bewerben, wenn Sie Ihren Bachelor- oder äquivalenten Abschluss bis zum Vorsemester erworben haben.

 

Folgende fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich:

a) Abschluss im Schwerpunkt Chemie - mindestens 70 ECTS-Punkten aus Chemiemodulen und mindestens 20 ECTS-Punkten aus Modulen der Grundlagenfächer Mathematik, Physik und Informatik und

b) Abschluss im Schwerpunkt Naturwissenschaftliche Forensik - mindestens 50 ECTS-Punkten aus Chemiemodulen, mindestens 20 ECTS-Punkten aus Modulen der Grundlagenfächer Mathemaik, Physik und Informatik und 20 ECTS-Punkten aus Modulen des Bereichs Analytische Qualitätssicherung, Biologie und Pharmakologie/Toxikologie

Zu diesen ECTS-Angaben zählen jeweils keine Abschlussarbeiten, Praxisphasen oder vergleichbare Studienleistungen.

 

Deutschkenntnisse

Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Wenn Sie keinen deutschsprachigen Sekundarschul- oder Studienabschluss haben, müssen die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse durch den telc Deutsch C1 Hochschule oder die DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch den TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 4 in allen vier Prüfungsbereichen vorliegen.

 

Englischkenntnisse

Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung erfüllen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. Andere Bewerber, die keine englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. englischsprachiger Sekundarschulabschluss) oder keinen englischsprachigen Abschluss haben, müssen die für den Studiengang erforderlichen Englischkenntnisse durch offizielle Tests wie TOEFL iBT, IELTS Academic, Cambridge B2 oder andere nachweisen.

 

Bewerbungsfrist

Die Bewerbung für diesen Masterstudiengang ist vom 15.05. bis zum 15.09. eines jeden Jahres möglich.

 

Dokumente für die Bewerbung

Bevor Sie mit der Dateneingabe im Onlinebewerbungsformular beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen und die Sie mit der Online-Bewerbung hochladen müssen:

  • Hochschulabschlusszeugnis inklusive Notenspiegel (bei ausländischen Zeugnissen mit deutscher oder englischer Übersetzung);
  • Notenspiegel ohne Hochschulabschlusszeugnis, falls der Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, aber noch in diesem Sommersemester erworben wird;
  • das Zertifikat der APS, falls Sie Ihren Hochschulabschluss in China, Vietnam oder Indien erworben haben;
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (telc Deutsch C1 Hochschule oder TestDaF mit dem Ergebnis 4,4,4,4 oder DSH 2), falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben.
  • Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

 

Ihr persönlicher Kontakt

Kontakt zum Studierendensekretariat

Adresse

Campus Sankt Augustin: Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin // Räume E039 - E040 & E044 - E048

Campus Rheinbach: Egermanstr. 1, 53359 Rheinbach // Räume 1.304 - 1.305

Sprechstunden

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten nur mit Termin