Betriebssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz

Betriebsarzt

Adresse

Universitätsklinikum Bonn Venusberg-Campus 1

53127, Bonn

Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt:

  • Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
  • Durchführung von arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen
  • Motivation der Beschäftigten den Arbeitsschutz einzuhalten
  • Beratung zum Mutterschutz
  • Verbesserung und Durchsetzen des Hautschutzes
  • Vereinbarung von beruflich erforderlichen Schutzimpfungen
  • Beratung und Untersuchungen von Beschäftigten, die einen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und ihrer beruflichen Tätigkeiten sehen.

Der Betriebsarzt unterliegt ebenso der ärztlichen Schweigepflicht wie alle anderen Ärzte auch.