Betriebssicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Betriebsarzt
Die Aufgaben des Betriebsarztes sind im Arbeitssicherheitsgesetz festgelegt:
- Beratung des Arbeitgebers in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes
- Durchführung von arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Betriebsbegehungen und Arbeitsplatzbesichtigungen
- Motivation der Beschäftigten den Arbeitsschutz einzuhalten
- Beratung zum Mutterschutz
- Verbesserung und Durchsetzen des Hautschutzes
- Vereinbarung von beruflich erforderlichen Schutzimpfungen
- Beratung und Untersuchungen von Beschäftigten, die einen Zusammenhang zwischen ihrer Erkrankung und ihrer beruflichen Tätigkeiten sehen.
Der Betriebsarzt unterliegt ebenso der ärztlichen Schweigepflicht wie alle anderen Ärzte auch.