Dezernat 2: Personal

Arbeitsunfähigkeit und Urlaub

Campus

Sankt Augustin

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Sprechstunden

Montag bis Freitag: Nach Vereinbarung

Bitte beachten Sie, dass es zur Zeit kein automatisiertes Zeitwirtschaftssystem gibt. Die Eintragungen erfolgen zum größten Teil händisch. Es kann daher zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen und wir bitten Sie um Geduld.
Klebezettel auf Tastatur Krank (DE)
Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte und Verwaltungsbeamtinnen

Erkrankungen, Folgeerkrankungen und Unfälle sind unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich dem Dezernat Personal und Ihrem/Ihrer Vorgesetzten mitzuteilen.

Das Dezernat Personal erreichen Sie unter:

Krankmeldung@h-brs.de.

 

Bei einer länger als drei Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit sind Mitarbeitende verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen und dem Dezernat Personal unverzüglich

  • den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie
  • die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.

Es reicht aus, die Meldung via Mail an das Mailpostfach Krankmeldung@h-brs.de zu senden.

Bei Mitarbeitenden, die nicht an der Zeiterfassung teilnehmen bitten wir zusätzlich um Rückmeldung, ab wann die Arbeit wieder aufgenommen wurde. Die Wiederaufnahme der Arbeit ist ebenfalls an die zentrale E-Mail-Adresse/Durchwahl für Krankmeldungen zu melden.

Professorinnen und Professoren

... teilen Erkrankungen / Folgeerkrankungen / Unfälle unter Angabe der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat des jeweiligen Fachbereichs mit. Von dort erfolgt eine Mitteilung an das Dezernat Personal.

Information zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU)

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen in digitaler Form aktiv durch die Dienststelle bei den Krankenkassen abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Anforderung der Atteste, die Bereitstellung durch die Krankenkassen sowie die Bearbeitung der eAU-Bescheinigungen bis zu 14 Tagen dauern kann.

Die Vorlagepflicht der papierhaften AU entfällt für gesetzlich versicherte Mitarbeitende - nicht aber die Meldepflicht der Arbeitsunfähigkeit (via Telefon oder Mail an Krankmeldung@h-brs.de). Zudem sind Mitarbeitende auch weiterhin verpflichtet, länger als drei Tage andauernde Arbeitsunfähigkeiten ärztlich feststellen zu lassen.

Diese Regelung ergibt sich aus dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 18.09.2019, laut dem Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen übermitteln und Arbeitgeber diese dort seit dem 01.01.2022 papierlos abrufen sollen.

Aufgrund der durch die Dienstvereinbarung zur Fortentwicklung der Gleit- und Jahresarbeitszeit ermöglichten hohen Flexibilisierung der Arbeitszeit an der H-BRS sind Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen und werden nicht als Arbeitszeit angerechnet. Details entnehmen Sie bitte der Dienstvereinbarung.
Kalendereintrag Urlaub (DE)
Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte und Verwaltungsbeamtinnen

Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Beginn des gewünschten Urlaubs einen entsprechenden DIAS-Antrag.

 

Kann der im laufenden Kalenderjahr erworbene Urlaubsanspruch nicht im selben Kalenderjahr genommen werden, darf er bis zum 31.12. des Folgejahres übertragen werden.

 

Bitte beachten Sie dabei, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr bis zum 31.12. des Folgejahres angetreten und vollständig verbraucht sein muss, damit dieser nicht verfällt!

 

Innerhalb der Probezeit sollte möglichst kein Erholungsurlaub genommen werden, da diese Zeit der Erprobung dient. Urlaub in der Probezeit muss mit den Mitarbeitern aus dem Team Tarifbeschäftigte abgestimmt werden.

Erkrankungen oder Unfälle im Urlaub sind unverzüglich zu melden und nicht erst nach Wiederaufnahme der Arbeit. Es ist eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen.

Bei Auslandsaufenthalten muss die AU mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden.

Professorinnen und Professoren

Professoreninnen und Professoren sind aufgrund Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz frei in Ihrer Zeiteinteilung und frei in der Realisierung des Erholungsur­laubs.

Hier ist eine bloße Anzeige von in Anspruch genommenem Urlaub seitens der Professorenschaft an die jeweilige Fachbereichsleitung ausreichend. Im Anschluss an das Urlaubsjahr ist eine Weiterleitung der Dokumentation durch die Fachbereichsleitung bis zum 15.01. des Folgejahres an das Dezernat Personal dezernat.personal@h-brs.de zu leisten.

Sie haben noch Fragen?

Jana-Mareike Meese

Team Tarifbeschäftigte, Personalsachbearbeiterin

Standort

Sankt Augustin

Raum

E 213

Adresse

Grantham-Allee 20

53757 Sankt Augustin

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Marion Biendara

Team Tarifbeschäftigte, Personalsachbearbeiterin

Standort

Sankt Augustin

Raum

E 213

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin