Dezernat 2: Personal
Arbeitsunfähigkeit und Urlaub
Campus
Sankt Augustin
Sprechstunden
Montag bis Freitag: Nach Vereinbarung
Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte und Verwaltungsbeamtinnen
Erkrankungen, Folgeerkrankungen und Unfälle sind unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich dem Dezernat Personal und Ihrem/Ihrer Vorgesetzten mitzuteilen.
Das Dezernat Personal erreichen Sie unter:
Bei einer länger als drei Tage andauernden Arbeitsunfähigkeit sind Mitarbeitende verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen und dem Dezernat Personal unverzüglich
- den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie
- die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
Es reicht aus, die Meldung via Mail an das Mailpostfach Krankmeldung@h-brs.de zu senden.
Bei Mitarbeitenden, die nicht an der Zeiterfassung teilnehmen bitten wir zusätzlich um Rückmeldung, ab wann die Arbeit wieder aufgenommen wurde. Die Wiederaufnahme der Arbeit ist ebenfalls an die zentrale E-Mail-Adresse/Durchwahl für Krankmeldungen zu melden.
Professorinnen und Professoren
... teilen Erkrankungen / Folgeerkrankungen / Unfälle unter Angabe der voraussichtlichen Dauer im Sekretariat des jeweiligen Fachbereichs sowie dem Dezernat Personal - Team Professuren und verbeamtetes Personal unter dez2.professuren@h-brs.de mit.
Information zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung (eAU)
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen in digitaler Form aktiv durch die Dienststelle bei den Krankenkassen abgerufen werden. Bitte beachten Sie, dass die Anforderung der Atteste, die Bereitstellung durch die Krankenkassen sowie die Bearbeitung der eAU-Bescheinigungen bis zu 14 Tagen dauern kann.
Die Vorlagepflicht der papierhaften AU entfällt für gesetzlich versicherte Mitarbeitende - nicht aber die Meldepflicht der Arbeitsunfähigkeit (via Telefon oder Mail an Krankmeldung@h-brs.de). Zudem sind Mitarbeitende auch weiterhin verpflichtet, länger als drei Tage andauernde Arbeitsunfähigkeiten ärztlich feststellen zu lassen.
Diese Regelung ergibt sich aus dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 18.09.2019, laut dem Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen übermitteln und Arbeitgeber diese dort seit dem 01.01.2022 papierlos abrufen sollen.
Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte und Verwaltungsbeamtinnen
Bitte stellen Sie rechtzeitig vor Beginn des gewünschten Urlaubs einen entsprechenden DIAS-Antrag.
Kann der im laufenden Kalenderjahr erworbene Urlaubsanspruch nicht im selben Kalenderjahr genommen werden, darf er bis zum 31.12. des Folgejahres übertragen werden.
Bitte beachten Sie dabei, dass der Resturlaub aus dem Vorjahr bis zum 31.12. des Folgejahres angetreten und vollständig verbraucht sein muss, damit dieser nicht verfällt!
Innerhalb der Probezeit sollte möglichst kein Erholungsurlaub genommen werden, da diese Zeit der Erprobung dient. Urlaub in der Probezeit muss mit den Mitarbeitern aus dem Team Tarifbeschäftigte abgestimmt werden.
Erkrankungen oder Unfälle im Urlaub sind unverzüglich zu melden und nicht erst nach Wiederaufnahme der Arbeit. Es ist eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorzulegen.
Bei Auslandsaufenthalten muss die AU mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Professorinnen und Professoren
Professorinnen und Professoren müssen laut § 121 Abs. 2 LBG NRW ihren Erholungsurlaub in der vorlesungsfreien Zeit nehmen.
Gemeldet wird der Urlaub an die Fachbereichsleitung. Im Anschluss an das Urlaubsjahr ist eine Weiterleitung der Dokumentation durch die Fachbereichsleitung bis zum 15.01. des Folgejahres an das Dezernat Personal dez2.professuren@h-brs.de zu leisten.
Sie haben noch Fragen?
Standort
Sankt Augustin
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Grantham-Allee 20
53757 Sankt Augustin
Telefon
+49 2241 865 737Marion Biendara
Team Tarifbeschäftigte, Personalsachbearbeiterin
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