Applying for admission
Gleichgestellte ausländische Bewerberinnen und Bewerber
Den deutschen Bewerberinnen und Bewerber sind gleichgestellt:
- Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben;
- Bewerberinnen und Bewerber aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Island, Liechtenstein, Norwegen);
- In Deutschland wohnende Bewerberinnen und Bewerber, die selbst nicht Angehörige eines EU- oder EWR-Staates sind, deren Familienangehörige (Eheleute, Elternteil) aber zu diesem Personenkreis gehören und in Deutschland beschäftigt sind;
- Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer, die die Hochschulzugangsberechtigung eines EU-/EWR-Staates erworben haben.
Anlaufstellen
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Opening hours
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