Applying for admission
Bewerber aus Nicht EU/EWR Staaten mit Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht EU/EWR-Staat
Studienplatzvergabe
Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen (NC-Studiengänge) werden 7 Prozent der insgesamt vorhandenen Studienplätze für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat (ausgenommen sind Lichtenstein, Norwegen und Island) erworben haben oder eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland bestanden haben, zur Verfügung gestellt. Die Studienplatzvergabe erfolgt durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation unter Berücksichtigung der Vielfalt der verschiedenen Nationen (Länderquotierungen/Länderproporz). Der Grad der Qualifikation ergibt sich aus der Durchschnittsnote der Zeugnisse für den Hochschulzugang entsprechend den Bewertungsvorschlägen des Sekretariats der zuständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (ZAB).
Folgende Kriterien führen zu einer Notenverbesserung:
- um 0,2 für Bewerber*innen, die von einer deutschen Einrichtung zur Begabtenförderung durch ein Stipendium gefördert werden;
- um 0,5 für Bewerber*innen, die in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht genießen,
- um 0,5 für Bewerber*innen, die aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommen, in dem es keine Ausbildungsstätten für den betreffenden Studiengang gibt,
- um 0,2 für Bewerber*innen, die einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehören.
Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge
In zulassungsfreien Studiengängen erhält jeder Bewerber, der über die Hochschulzugangsqualifikation und die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt, einen Studienplatz.
Informationen zu den anerkannten Deutschprüfungen finden Sie hier: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).
Hochschulzugang
Wenn Sie schon vorab wissen möchten, ob Ihr Schulabschlusszeugnis zum Studium in Deutschland qualifiziert, können Sie dies prüfen unter DAAD Voraussetzung zum Studium oder auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Anabin.
Falls Sie in Ihrem Heimatland einen Schulabschluss erworben haben, der in Ihrem Heimatland zu einem Studium berechtigt, in Deutschland aber nicht als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt wird, müssen Sie vor Studienbeginn ein Studienkolleg besuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Studienkollegs.
Anlaufstellen
Contact to the Registrar's Office
Opening hours
Telephone consultation hours: Monday - Friday: 10:00 - 12:00, Monday - Thursday: 14:00 - 15:00
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