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Zentrum für Innovation und Entwicklung in der Lehre (ZIEL)

KI-Resolution und Maßnahmen

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Resolution zu guter wissenschaftlicher Praxis studentischer Arbeiten und dem Einsatz von KI

Der Senat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich wiederholt zu akademischem Ethos und akademischen Standards bekannt.

Wissenschaftliche Tätigkeit erfordert die Verantwortung über die erzielten Erkenntnisgewinne. Diese Verantwortung tragen die Autor:innen einer wissenschaftlichen Arbeit. Die technische Entwicklung der Möglichkeiten künstlicher Intelligenz als Hilfsmittel im wissenschaftlichen Erkenntnisprozess wird begrüßt. Deren Anwendung im Rahmen studentischer und wissenschaftlicher Arbeiten bedarf einiger Grundsätze, die im Folgenden zu beachten sind.

Studierende werden im Studium an wissenschaftliche Standards herangeführt. Daher sollen auch im Studium die Grundsätze für wissenschaftliches Arbeiten beachtet werden, wie sie durch die „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg“ vom 04.04.2023 beschrieben sind.

Der Senat weist auf die Bedeutung schriftlicher Arbeiten im Studium hin. Schriftliche Prüfungsformen wie z.B. Seminararbeiten, Hausarbeiten und Praktikumsberichte dienen der Einübung wissenschaftlichen Arbeitens. Abschlussarbeiten sind Belege für im Studium erworbene Kompetenzen. Weiterbildungsangebote zum wissenschaftlichen Arbeiten sollen hochschulweit allen Studierenden und Mitarbeitenden zur Verfügung stehen.


Der Senat befürwortete in seiner Sitzung am 15.02.2024 die Resolution in der o.g. Fassung. Der Senat empfiehlt, dass dabei folgende Grundsätze zu beachten sind:

1. Die Autor:innen studentischer Arbeiten und die Wissenschaftler:innen der H-BRS tragen die Verantwortung dafür, dass das eigene Verhalten den Standards guter wissenschaftlicher Praxis entspricht.

2. Die Aufklärung und das Bekenntnis zum akademischen Ethos und den akademischen Standards muss fester Bestandteil aller Curricula aller Studiengänge im ersten Studienjahr sein.

3. Alle Abschlussarbeiten werden auf Plagiate geprüft. Dazu werden sie grundsätzlich auch in elektronischer Form eingereicht.

4. Die Beurteilung studentischer Arbeiten im Hinblick auf die Erfüllung der wissenschaftlichen Standards (Eigenständigkeit, korrektes Zitieren, Plagiatsfreiheit, usw.) erfolgt durch die Prüfenden. Prüfende können sich Softwareprogrammen zur Überprüfung von Arbeiten bedienen. Dabei ist der Datenschutz sicherzustellen.

5. Die Verletzung der Standards z.B. durch fehlende Eigenständigkeit, unzulässige Nutzung von KI oder Plagiate hat in der Regel das Nichtbestehen der Arbeit zur Folge und kann im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches zur Exmatrikulation führen.

6. Der Einsatz von Werkzeugen der künstlichen Intelligenz (KI) als Hilfsmittel widerspricht den Standards guter wissenschaftlicher Praxis grundsätzlich nicht; die Nutzung von KI-Werkzeugen ist bei der Erstellung studentischer Arbeiten daher unter folgenden Grundbedingungen zugelassen:

  • Die Unterstützung durch Werkzeuge der künstlichen Intelligenz ist als Hilfsmittel bei der Anfertigung schriftlicher Arbeiten anzugeben. Die Nutzung kann bei bestimmten Prüfungen eingeschränkt sein. Näheres bestimmt der zuständige Prüfungsausschuss.
  • Unabhängig von der KI-Unterstützung muss die Arbeit eine individuelle eigenständige Leistung der Studierenden darstellen.
  • KI-Informationen bedürfen kritischer Überprüfung durch die Autor:innen. Eine direkte ungeprüfte Übernahme von Texten widerspricht den Standards guter wissenschaftlicher Praxis und ist daher unzulässig.

7. Studierende und Lehrende werden ermutigt, Fragen der Zulässigkeit von KI-Unterstützung im Rahmen der Betreuung offen zu diskutieren und zu klären.

Die Fachbereiche werden aufgefordert, konkrete Regelungen zur Zulässigkeit von KI- Unterstützung bei Prüfungen zu erarbeiten und an die Studierenden zu kommunizieren. Der Senat wird sich weiterhin für einen kontinuierlichen Austausch zu Standards guter wissenschaftlicher Praxis einsetzen.

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Marco Winzker 1 (DE)

Marco Winzker

Vizepräsident Studium, Lehre und Digitalisierung, Lehrgebiet Digitaltechnik und Grundlagen der Elektrotechnik

Standort

Sankt Augustin

Raum

E 248

Adresse

Grantham-Allee 20

53757 Sankt Augustin

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