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Bewerben an der H-BRS

Bewerber aus Nicht EU/EWR Staaten mit Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht EU/EWR-Staat

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Hier finden Sie Informationen für Bewerber aus Nicht EU/EWR Staaten mit Hochschulzugangsberechtigung aus einem Nicht EU/EWR-Staat.

Studienplatzvergabe

Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge

In zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen (NC-Studiengänge) werden 7 Prozent der insgesamt vorhandenen Studienplätze für internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat (ausgenommen sind Lichtenstein, Norwegen und Island) erworben haben oder eine Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland bestanden haben, zur Verfügung gestellt. Die Studienplatzvergabe erfolgt durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt in erster Linie nach dem Grad der Qualifikation unter Berücksichtigung der Vielfalt der verschiedenen Nationen (Länderquotierungen/Länderproporz). Der Grad der Qualifikation ergibt sich aus der Durchschnittsnote der Zeugnisse für den Hochschulzugang entsprechend den Bewertungsvorschlägen des Sekretariats der zuständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (ZAB).

Folgende Kriterien führen zu einer Notenverbesserung:

  1. um 0,2 für Bewerber*innen, die von einer deutschen Einrichtung zur Begabtenförderung durch ein Stipendium gefördert werden;
  2. um 0,5 für Bewerber*innen, die in der Bundesrepublik Deutschland Asylrecht genießen,
  3. um 0,5 für Bewerber*innen, die aus einem Entwicklungsland oder einem Land kommen, in dem es keine Ausbildungsstätten für den betreffenden Studiengang gibt,
  4. um 0,2 für Bewerber*innen, die einer deutschsprachigen Minderheit im Ausland angehören.
     
Zulassungsfreie Bachelorstudiengänge

In zulassungsfreien Studiengängen erhält jeder Bewerber, der über die Hochschulzugangsqualifikation und die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt, einen Studienplatz.

Informationen zu den anerkannten Deutschprüfungen finden Sie hier: Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH).
 

Hochschulzugang

Wenn Sie schon vorab wissen möchten, ob Ihr Schulabschlusszeugnis zum Studium in Deutschland qualifiziert, können Sie dies prüfen unter DAAD Voraussetzung zum Studium oder auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Anabin.

Falls Sie in Ihrem Heimatland einen Schulabschluss erworben haben, der in Ihrem Heimatland zu einem Studium berechtigt, in Deutschland aber nicht als Hochschulzugangsberechtigung (HZB) anerkannt wird, müssen Sie vor Studienbeginn ein Studienkolleg besuchen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: Studienkollegs.

Anlaufstellen

Kontakt zum Studierendensekretariat

Adresse

Campus Sankt Augustin: Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin // Räume E039 - E040 & E044 - E048

Campus Rheinbach: Egermanstr. 1, 53359 Rheinbach // Räume 1.304 - 1.305

Sprechstunden

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten nur mit Termin