Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung
Studienbeginn in einem höheren Fachsemester über eine Einstufungsprüfung
Bei erfolgreicher Einstufungsprüfung erhalten die Bewerber*innen die Berechtigung, ihr Studium in einem ihrem Kenntnisstand entsprechenden höheren Fachsemester des angestrebten Studienganges zu beginnen. Eine Einstufung in das erste Semester ist nicht möglich. Die zulassungsrechtlichen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Einstufungsprüfung
- Allgemeine Hochschulreife(Abitur), Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder
- eine bestandene Zugangsprüfung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg für den entsprechenden Studiengang
Bewerbungsfristen für die Einstufungsprüfung
für das Wintersemester: 01.04.
für das Sommersemester 01.10.
Antragstellung
Der Antrag auf Zulassung zur Einstufungsprüfung unter Angabe des angestrebten Studienganges ist schriftlich beim Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg zu stellen. Bewerber*innen müssen in dem formlosen Antrag auf Zulassung zur Einstufungsprüfung eingehend darlegen, inwiefern sie oder er nach eigener Auffassung aufgrund der Vorbildung über einschlägige, für das Studium in der Lage sind, die entsprechenden wissenschaftlichen Studieninhalte eigenverantwortlich zu erarbeiten.
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