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Hochschulzukunftsgesetz schwächt Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort
Vorsitzende der NRW-Hochschulräte fordern grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfes
Die Hochschulratsvorsitzenden der nordrhein-westfälischen Universitäten und Fachhochschulen warnen davor, dass ein Hochschulzukunftsgesetz nach dem aktuellen Entwurf der Landesregierung die Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes NRW einschränken und den Wirtschaftsstandort stark schwächen wird. Das äußerten sie heute (8. Januar 2014) in der Landespressekonferenz in Düsseldorf, nachdem sie ihre Argumente am Tag zuvor Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und Wissenschaftsministerin Svenja Schulze per Brief mitgeteilt hatten. Fazit des Briefes: „Überarbeiten Sie den Entwurf grundlegend.“
Während sich die Hochschulen seit Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes 2007 sehr positiv entwickelt hätten, gerade weil sie autonom und eigenverantwortlich handeln konnten, sei dieser Entwurf nun ein „Rückfall in den Regulierungseifer durch Ministerien“, so Dr.
Annette Fugmann-Heesing aus Bielefeld stellvertretend für die Gruppe. „Dieser Gesetzesentwurf ist vom Geist des Misstrauens geprägt, er schafft weder Vertrauen noch
Handlungs- und Risikobereitschaft in den Hochschulen. Er gibt dem Staat jegliche Ermessensspielräume und engt die Hochschulen durch verbindliche Detailregelungen und Auflagen extrem ein“, heißt es in dem Brief.
Die Hochschulräte befürchten neben dem Verlust von Hochschulautonomie auch den Verlust von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, aber auch von privaten Drittmittelgebern an Bundesländer mit „forschungsfreundlicheren Bedingungen“. In dem Brief heißt es mit Bezug auf den Paragraphen 71a des Gesetzentwurfes: „Themenscharfe Veröffentlichung von Drittmitteleinwerbungen und -aufträgen führt zu Nachteilen im akademischen Wettbewerb
(Trittbrettfahrer) und zum Verlust gerade der industriellen Drittmittelaufträge, die Wissen und Innovation vorantreiben sollen. Kein Unternehmen wird Drittmittelaufträge in hoch kompetitiven Bereichen an Hochschulen vergeben, die verpflichtet sind, Themen und Auftraggeber schon bei Beginn der Forschungstätigkeit öffentlich bekannt zu geben.“
Seit Januar 2007 sind Hochschulräte als zentrales Organ der Hochschulen in Nordrhein- Westfalen gesetzlich vorgesehen. Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere Strategiefragen, die die gesamte Hochschule betreffen.
Link zum Brief der NRW-Hochschulratsvorsitzenden
.uni-bielefeld.de/brief_der_hochschulratsvorsitzenden
Link zum Gesetzentwurf
.uni-bielefeld.de/Universitaet/Ueberblick/Organisation/Rektorat/hochschulzukunftsgesetz.html
Kontakt
Dr. Annette Fugmann-Heesing, Vorsitzende des Hochschulrates der Universität Bielefeld c/o Pressestelle der Universität Bielefeld E-Mail: pressestelle@uni-bielefeld.de Tel.: 0521/106 4170