Informatik (M.Sc.)
Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Informatik
Deutschkenntnisse:
Wenn Sie keinen deutschsprachigen Schul- oder Studienabschluss haben, müssen die für das Studium erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse durch den telc Deutsch C1 Hochschule oder die DSH 2 (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder durch den TestDaF (Test für Deutsch als Fremdsprache) mit der Niveaustufe TDN 4 in allen vier Prüfungsbereichen vorliegen.
Die Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte dem Fristenplan.
Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bis zum 31.03. für eine Bewerbung zum Sommersemester und bis zum 30.09. für eine Bewerbung zum Wintersemester abgeschlossen haben.
Hinweise zur Bewerbung
Bevor Sie mit der Onlinebewerbung beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen und die Sie mit der Online-Bewerbung hochladen müssen:
- Hochschulabschlusszeugnis inklusive Notenspiegel (bei ausländischen Zeugnissen mit deutscher oder englischer Übersetzung);
- Notenspiegel ohne Hochschulabschlusszeugnis, falls der Hochschulabschluss noch nicht vorliegt, aber noch in diesem Semester erworben wird;
- das Zertifikat der APS, falls Sie Ihren Hochschulabschluss in China, Vietnam oder Indien erworben haben;
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (telc Deutsch C1 Hochschule oder TestDaF mit dem Ergebnis 4,4,4,4 oder DSH 2), falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erworben haben (gilt für alle deutschsprachigen und bilingualen Studiengänge).
Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungs- und Einschreibungsfristen. Eine nach Fristablauf eingegangene oder unvollständige Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden!
Dokumente
Links
Weiterführende Links