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Bewerben an der H-BRS

Zugang zum Bachelorstudium

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Zugang für ein Hochschulstudium in einem Bachelorstudiengang hat, wer die allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife, eine entsprechende berufliche Qualifikation oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachweist.

Eine Übersicht über alle Zugangsmöglichkeiten für ein Bachelorstudium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg finden Sie im Bereich "Zugehörige Links" am Ende dieser Seite.

Deutschen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen ist auf Antrag die Befähigung zu einem Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland zu bescheinigen, wenn diese Bildungsnachweise in einem Anerkennungsverfahren als einem deutschen Zeugnis der allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig anerkannt sind. Dazu ist grundsätzlich das Bestehen einer Anerkennungsprüfung erforderlich.
Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Landes (Kultusministeriums), für das der Zeugnisinhaber seinen gewöhnlichen Aufenthalt nachgewiesen hat. Ein Zeugnisinhaber, der in der Bundesrepublik Deutschland keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, richtet den Antrag auf Anerkennung an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Weitere Informationen zur Zeugnisanerkennung finden Sie im Bereich "Zugehörige Links".
 

Deutschkenntnisse

Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ihre Bildungsnachweise nicht an einer deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben haben, müssen die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Für alle deutschsprachigen und bilingualen Studiengänge erfolgt der Nachweis der erforderlichen Deutschkenntnisse durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung (DSH 2) oder einer äquivalenten Prüfung gemäß der DSH-Prüfungsordnung.
 

Bachelorstudiengänge, bei denen Englischkenntnisse nachgewiesen werden müssen

Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen, erfüllen Englischkenntnisse auf Niveaustufe B2. Sonstige Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die nicht über eine englischsprachige Hochschulzugangsberechtigung oder einen englischsprachigen Studienabschluss verfügen, müssen die für das Studium erforderlichen Englischkenntnisse nachweisen. Die in den einzelnen Tests zu erzielenden Ergebnisse sind in einer Liste abgebildet (Siehe "English language certificates accepted by Hochschule Bonn-Rhein-Sieg" unter weiterführende Links).

Beachten Sie bitte die entsprechende Prüfungsordnung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Anlaufstellen

Kontakt zum Studierendensekretariat

Adresse

Campus Sankt Augustin: Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin // Räume E039 - E040 & E044 - E048

Campus Rheinbach: Egermanstr. 1, 53359 Rheinbach // Räume 1.304 - 1.305

Sprechstunden

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten nur mit Termin