Studierendensekretariat
Semesterbeitrag und Gebühren
Sommersemester 2025
Der Semesterbeitrag zum Sommersemester 2025 beträgt 315,60 Euro.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag Deutschlandsemesterticket 176,40 Euro
- Zuweisung an die Fachschaften 6,50 Euro*
- Zuweisung zum studentischen Sport 3,00 Euro
- Studentische Selbstverwaltung 13,50 Euro
- Beitrag für den Hilfefonds 0,20 Euro
- Beitrag für Nextbike 1,00 Euro
- Sozialbeitrag des Studierendenwerks Bonn 115,00 Euro
*Geänderter/neuer Betrag
Bankdaten:
Empfänger: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
IBAN: DE69 3705 0299 0033 0007 05
BIC: COKS DE 33
Kreditinstitut: Kreissparkasse Köln
Verwendungszweck: Matrikelnummer, Nachname, Vorname
Wintersemester 2024/25
Der Semesterbeitrag steigt zum Wintersemester 2024/25 auf 315,10 EUR an.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Beitrag Deutschlandsemesterticket 176,40 Euro
- Zuweisung an die Fachschaften 6,00 Euro
- Zuweisung zum studentischen Sport 3,00 Euro*
- Studentische Selbstverwaltung 13,50 Euro
- Beitrag für den Hilfefonds 0,20 Euro
- Beitrag für Nextbike 1,00 Euro
- Sozialbeitrag des Studierendenwerks Bonn 115,00 Euro*
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Studierende von berufsbegleitenden Masterstudiengängen (Master Controlling und Management und Master Innovations- und Informationsmanagement) sind seit dem Wintersemester 2018/2019 nicht mehr berechtigt, ein Mobilitätsticket zu erhalten.
Die Änderungen zum Sommersemester 2025 wurden mit der Beitragsordnung der Studierendenschaft vom 23.10.2024 durch das Präsidium beschlossen. Die Beitragsordnung der Studierendenschaft wurde am 13.11.2024 veröffentlicht.
Grundlage für die Erhebung des Semesterbeitrages sind die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und die Beitragsordnung des Studierendenwerks Bonn in der jeweils gültigen Fassung.
Die Weiterbildungsgebühren für weiterbildende Masterstudiengänge und andere Weiterbildungsangebote finden Sie auf den Seiten der Fachbereiche oder erfragen diese bitte im Studierendensekretariat.
Informationen bei finanziellen Problemen
Wenn Sie im Laufe Ihres Studiums in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie bei verschiedenen
Stellen Unterstützung erhalten. Eine Übersicht finden Sie in folgendem Infoblatt:
In sozialen Härtefällen können auf Antrag Beitragsanteile erstattet werden. Der Antrag ist zu richten an das AStA-Referat Hochschulpolitik & Soziales.
Verwaltungsgebühren
Gasthörergebühr pro Semester: 100,00 EUR
Zweithörergebühr (Kleine Zweithörer*innen): 100,00 EUR
Verspätete Rückmeldung: 20,00 EUR
Zweitausfertigung Studierendenausweis (Chipkarte): 20,00 EUR
Zweitausfertigung Prüfungszeugnis oder Urkunde: 20,00 EUR
Weiterbildungsgebühren
Bitte im Fachbereich erfragen!
Grundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist die Hochschulabgabensatzung.
Ansprechpartner ist das Studierendensekretariat
Anlaufstellen
Kontakt zum Studierendensekretariat
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Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr
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