Studierendenservice
Semesterbeitrag und Gebühren

Semesterbeitrag
Grundlage für die Erhebung des Semesterbeitrages sind die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und die Beitragsordnung des Studierendenwerks Bonn in den jeweils gültigen Fassungen.
Sommersemester 2025
Der Semesterbeitrag zum Sommersemester 2025 beträgt 315,60 Euro.
Er setzt sich wie folgt zusammen:
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Beitrag Deutschlandsemesterticket 176,40 Euro
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Zuweisung an die Fachschaften 6,50 Euro*
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Zuweisung zum studentischen Sport 3,00 Euro
- Studentische Selbstverwaltung 13,50 Euro
- Beitrag für den Hilfefonds 0,20 Euro
- Beitrag für Nextbike 1,00 Euro
- Sozialbeitrag des Studierendenwerks Bonn 115,00 Euro
*geänderter/neuer Betrag
Hinweis für Studierende in berufsbegleitenden Masterstudiengängen
Studierende von berufsbegleitenden Masterstudiengängen sind seit dem Wintersemester 2018/2019 nicht mehr berechtigt, ein Mobilitätsticket zu erhalten. Hierbei handelt es sich derzeit um folgende Studiengänge:
Hinweis für Studierende in weiterbildenden Masterstudiengängen
Studierende in weiterbildenden Masterstudiengängen haben zusätzlich zum Semesterbeitrag Weiterbildungsgebühren zu entrichten. Die Höhe der Weiterbildungsgebühren finden Sie auf der Webseite des jeweiligen weiterbildenden Masterstudiengangs. Hierbei handelt es sich derzeit nur um folgenden Studiengang:
Verwaltungsgebühren
Grundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren ist die Hochschulabgabensatzung.
Gasthörergebühr pro Semester: 100,00 Euro
Zweithörergebühr (Kleine Zweithörende): 100,00 Euro
Verspätete Rückmeldung: 20,00 Euro
Zweitausfertigung Studierendenausweis (Chipkarte): 20,00 Euro
Zweitausfertigung Prüfungszeugnis oder Urkunde: 20,00 Euro
Bankdaten
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE69 3705 0299 0033 0007 05
BIC: COKS DE 33
Verwendungszweck: Matrikelnummer, Nachname, Vorname
Informationen bei finanziellen Problemen
Wenn Sie im Laufe Ihres Studiums in eine finanzielle Notlage geraten, können Sie bei verschiedenen
Stellen Unterstützung erhalten. Eine Übersicht finden Sie in folgendem Infoblatt:
In sozialen Härtefällen können auf Antrag Beitragsanteile erstattet werden. Der Antrag ist zu richten an das AStA-Referat Hochschulpolitik & Soziales.
Anlaufstellen
Kontakt zum Studierendenservice
Sprechstunden
Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr
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