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[Archiv] Online-Wahl: Hochschulwahlen im Mai 2024

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Date

Montag, 13. Mai 2024

Freitag, 17. Mai 2024

Standort

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Bei der Wahl im Mai 2024 werden die studentischen Mitglieder in den Fachbereichsräten, im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt. Die Wahlen werden wie schon 2023 online durchgeführt.
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Die H-BRS erfüllt ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium eigenständig im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung. Die studentischen Mitglieder der Hochschule wirken an der Selbstverwaltung mit, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Gremien (Fachbereichsräte, Senat, Gleichstellungskommission) sowie bestimmte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger wählen.

Die Stimmenauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgen öffentlich am 17. Mai 2024 ab 15.15 Uhr in Raum E 221 in Sankt Augustin.

Wahlrecht

Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer am Wahltag im Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler eingetragen ist. Je eine Kopie des Verzeichnisses wird spätestens ab dem 13. Februar 2024 in der Bibliothek in Sankt Augustin und Rheinbach sowie am Empfang in Hennef öffentlich ausgelegt. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses können innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegung - also bis zum 27. Februar 2024 - unter Angabe von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlvorstand erklärt werden. Das Wahlrecht kann für jede Wahl nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wer wird gewählt?

  • die studentischen Mitglieder der Fachbereichsräte, des Senats und der Gleichstellungskommission sowie
  • die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Wer wählt?

Wahlberechtigt sind
  • die studentischen Mitglieder eines Fachbereichs für die Wahl ihrer Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrates,
  • die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl ihrer Mitglieder des Senats
  • die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der Vertreterin oder des Vertreters der Belange studentischer Hilfskräfte,
  • die weiblichen studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der weiblichen Mitglieder der Gleichstellungskommission,
  • die männlichen studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der männlichen Mitglieder der Gleichstellungskommission.

Wann und wo wird gewählt?

Die Wahlen werden online durchgeführt. Die Durchführung richtet sich nach §§ 25 ff. der Wahlordnung. Die elektronische Stimmabgabe wird im Zeitraum vom 13. Mai 2024 bis zum 17. Mai 2024 stattfinden.

Die elektronische Stimmabgabe wird in fünf Schritten erfolgen:
  1. Man meldet sich mit dem Anmeldenamen und Passwort im MIA-Portal
  2. Wenn Sie als wahlberechtigte Person keine Briefwahl beantragt haben, wird Ihnen bei MIA der Reiter "Online Wahl" angezeigt. Diese müssen Sie anklicken und werden dann zur Online-Stimmabgabe weitergeleitet.
  3. Man erhält die entsprechenden Stimmzettel; die Stimmabgabe erfolgt per Mausklick.
  4. Man prüft und bestätigt die Stimmabgabe.
  5. Die Stimme wird gezählt.

Welche Aufgaben haben die Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger?

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat beschließt über die Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit nicht die Dekanin oder der Dekan zuständig ist. Dazu gehören insbesondere die Fachbereichsordnung und die sonstigen für den Fachbereich erforderlichen Ordnungen (etwa die Prüfungsordnung). Der Fachbereichsrat wählt außerdem das Dekanat.

Senat

Der Senat ist in erster Linie zuständig für generell-abstrakte Regelungen (wie Hochschulordnungen), Empfehlungen und Stellungnahmen, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen der Hochschule betreffen.

Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte. Sie überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne und wählt die Gleichstellungsbeauftragte.

Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Die Vertreterin oder der Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie oder er behandelt Beschwerden von Betroffenen.

Einsprüche, Anträge und sonstige Erklärungen

können abgegeben werden:

• bei jedem Mitglied des Wahlvorstandes oder
• per Mail an das Funktionspostfach des Wahlvorstands wahlvorstand@h-brs.de oder
• bei der Wahlleiterin oder beim Empfang der einzelnen Standorte.

Ausführlichere Informationen zur Wahl finden Sie am Seitenende im Bereich "Zugehörige Dokumente".

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