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Graduierteninstitut

Zuschüsse zu Open Access-Gebühren (APC)

Das GI geht den goldenen Weg bei Open Access-Publikationen: Seit dem 1. August 2019 gibt es analog zu Reisekostenzuschüssen finanzielle Unterstützung für article processing charges (APC).

Video Open Access Förderung an der H-BRS: Kurz erklärt

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H-BRS

Das Graduierteninstitut der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg kann Doktorandinnen und Doktoranden der Hochschule eine finanzielle Unterstützung bei Open Access-Gebühren (article processing charges/APC) gewähren, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vor Beantragung des Zuschusses erfolgte eine positive Beurteilung seitens der Bibliothek der H-BRS (Unbedenklichkeitserklärung/White-List)
  • Die Doktorandin oder der Doktorand hat ein entsprechendes Peer Review-Verfahren durchlaufen, der Beitrag wurde vom Journal akzeptiert, ist aber noch nicht veröffentlicht.
  • Die Doktorandin oder der Doktorand sowie die H-BRS Betreuerin oder der H-BRS Betreuer sind Mitglied im Graduierteninstitut der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
  • Die Doktorandin oder der Doktorand ist Mitglied der Hochschule.
  • Die H-BRS-Betreuerin oder der H-BRS-Betreuer sichert in einem Unterstützungsschreiben zu, dass sie oder er die Restfinanzierung übernimmt, und bestätigt, dass keine Drittmittel für die Gebühren verfügbar sind.
  • Die H-BRS wird in der Publikation als primary affiliation genannt.

GI Open-Access-Zuschuss:
Das GI übernimmt den Rest der Kosten für Open-Access-Publikationen, der über die Förderung durch Bibliothek und DFG hinausgeht (zusammen 1.700€), aber maximal 2.000€, sofern Mittel im laufenden Budgetjahr vorhanden sind. Dies gilt gleichermaßen für Monografien.

Ein Open-Access-Zuschuss kann pro Kalenderjahr und pro Doktorandin oder Doktorand nur einmal in Anspruch genommen werden. Für eine gemeinsame Publikation kann nur eine Doktorandin oder ein Doktorand pro Arbeitsgruppe einen Zuschuss erhalten. Die Forschungsinstitute (z.B. A2S, TREE, IVC, IDT/ISF, IZNE) werden jeweils als eine Gruppe betrachtet.

Beantragung eines GI-Zuschusses zu Open-Access-Gebühren
Der Antrag auf einen Zuschuss wird nach der Annahme durch das Journal und vor der Publikation im Graduierteninstitut der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingereicht. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt zeitnah und wird der Antragstellerin oder dem Antragsteller mitgeteilt.

Im Falle einer Genehmigung eines Zuschusses beteiligt sich das GI anteilig bei der Begleichung der Publikationsgebühren. Eine Kopie des genehmigten GI-Antrages dient als Nachweis des Open-Access-Zuschusses.

Der Antrag auf Open-Access-Zuschuss für Doktorandinnen und Doktoranden wird im LEA-Kurs H-BRS Graduate Institute zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.

H-BRS Open-Access-Zuschuss und DFG-Zuschuss:

Zusätzlich fördert die H-BRS Open-Access-Publikationen mit einer Teilfinanzierung durch den Publikationsfonds. Auch die DFG bezuschusst unter bestimmten Bedingungen Open-Access-Publikationen. Details zu den Förderbedingungen für diese beiden Zuschüsse finden sie im Intranet unter https://www.h-brs.de/de/bib/publikationsfonds-antragstellung. Für die gemeinsame Beantragung von zwei oder allen drei Förderungen nutzen Sie bitte das Antragsformular des GI.

Bitte richten Sie Ihren Antrag auf einen GI-Open Access-Zuschuss an:
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Graduierteninstitut
E-Mail: gi@h-brs.de

Sie haben noch Fragen?

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Rita Cornely

Geschäftsführerin des Graduierteninstituts, Dipl. Inform., Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachbereich Informatik, Mitglied der Arbeitsgruppe Bioinformatik

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