Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung
Annullierung der Einschreibung bzw. Exmatrikulation
Annullierung oder Exmatrikulation
Für den Fall, dass Sie eine Annullierung oder Exmatrikulation vornehmen möchten, lesen Sie bitte folgende Informationen:
- Die Annullierung der Einschreibung für ein erstes Fachsemester ist nur bis vor Vorlesungsbeginn möglich. Mit Vorlesungsbeginn kann nur noch die Exmatrikulation vollzogen werden.
- Die Annullierung ist schriftlich und formlos zu beantragen.
- Eine Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden.
- Der Antrag auf Exmatrikulation ist mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen.
- Die Rückerstattung des Semesterbeitrages kann nur dann erfolgen, wenn die Annullierung bzw. Exmatrikulation zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung vor Vorlesungsbeginn schriftlich beantragt wurde. Den Anträgen muss die Chipkarte beigefügt werden.
- Sollte die Anträge auf Exmatrikulation und Rückerstattung erst mit oder nach Vorlesungsbeginn gestellt werden, kann keine Rückerstattung des Semesterbeitrages erfolgen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Studierendensekretariat.
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