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Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung

Annullierung der Einschreibung bzw. Exmatrikulation

Annullierung oder Exmatrikulation

Für den Fall, dass Sie eine Annullierung oder Exmatrikulation vornehmen möchten, lesen Sie bitte folgende Informationen:

  • Die Annullierung der Einschreibung für ein erstes Fachsemester ist nur bis vor Vorlesungsbeginn möglich. Mit Vorlesungsbeginn kann nur noch die Exmatrikulation vollzogen werden.
  • Die Annullierung ist  schriftlich und formlos zu beantragen.
  • Eine Exmatrikulation kann jederzeit beantragt werden.
  • Der Antrag auf Exmatrikulation ist mit dem dafür vorgesehenen Formular zu stellen.
  • Die Rückerstattung des Semesterbeitrages kann nur dann erfolgen, wenn die Annullierung bzw. Exmatrikulation zusammen mit dem Antrag auf Rückerstattung vor Vorlesungsbeginn schriftlich beantragt wurde. Den Anträgen muss die Chipkarte beigefügt werden.
  • Sollte die Anträge auf Exmatrikulation und Rückerstattung erst mit oder nach Vorlesungsbeginn gestellt werden, kann keine Rückerstattung des Semesterbeitrages erfolgen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Studierendensekretariat.

Anlaufstellen

Kontakt zum Studierendensekretariat

Adresse

Campus Sankt Augustin: Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin // Räume E039 - E040 & E044 - E048

Campus Rheinbach: Egermanstr. 1, 53359 Rheinbach // Räume 1.304 - 1.305

Sprechstunden

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten nur mit Termin

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