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Dezernat 3: Finanzen und Einkauf

Inventarisierung/Anlagenbuchhaltung

Gebrauchsgegenstände, deren Anschaffungswert größer als 250,00 Euro netto und deren Nutzungsdauer länger als ein Jahr ist, erhalten an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eine Inventarisierungsnummer und werden in ein separat geführtes Anlagenverzeichnis aufgenommen.
Inventarisierungspflichtige Güter

Einzelteile, die unmittelbar mit einem Gebrauchsgegenstand verbunden sind und zu einer tatsächlichen Wertsteigerung des Gebrauchsgegenstandes führen, werden zusammen mit diesem inventarisiert.

Die Abschreibung der inventarisierten Anlagegüter erfolgt nach den folgenden DFG-Schlüsseln: Geringwertige Wirtschaftsgüter (Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung), Hard- und Software (4 Jahre), Möbel (10 Jahre), wissenschaftliche Anlagen & Geräte (13 Jahre), Fahrzeuge (8 Jahre) und Beamer (7 Jahre).

Die Nutzungsdauer von wissenschaftlichen Anlagen und Geräten, soweit es sich um Standardgeräte (z.B. Mikroskop etc.) handelt, die nach Beendigung des Projektes weiterhin in der Hochschule eingesetzt werden können, beträgt 13 Jahre (156 Perioden). Bei eigens für ein Projekt angeschafften speziellen wissenschaftlichen Geräten (z.B. speziellen Robotern) kann von der Standardnutzungsdauer folgendermaßen abgewichen werden:

Wissenschaftliche Spezialgeräte 4 Jahre (48 Perioden) oder Projektdauer (x Perioden) zuzüglich ein Jahr (12 Perioden).

Ergeben sich Abweichungen von den o.g. Nutzungsdauern z.B. aufgrund kürzerer Projektlaufzeiten innerhalb eines Drittmittelprojektes, teilen Sie uns dies bitte unbedingt unter Angabe der Begründung (z.B. Projektlaufzeit gemäß Zuwendungsbescheid) mit. 

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten zwischen 250,00 Euro netto und 800,00 Euro netto liegen.

Alle Anlagegüter der Betriebe gewerblicher Art werden nach den amtlichen AfA-Tabellen steuerlich höchstzulässig abgeschrieben.

Jede Wertsteigerung sowie auch Wertminderung durch z.B. Entnahme/Austausch ist unter Angabe der Inventar-/Anlagennummer des Anlagegutes der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in unverzüglich mitzuteilen. Nur so wird ein aktueller Stand gewährleistet.

Alle inventarisierten Anlagegüter erhalten ein Inventaretikett mit der dazugehörigen Inventarnummer. Die Inventaretiketten werden vom Einkauf gedruckt und innerhalb der Hochschule verschickt. Die Anbringung der Inventaretiketten ist durch den Besteller sicherzustellen, da der auf den Inventaretiketten abgedruckte Barcode für die Anlageninventur benötigt wird.

Nicht inventarisierungspflichtige Güter

Nicht inventarisierungspflichtige Güter sind Verbrauchsmaterial oder kurzlebige Gegenstände bis 12 Monate ohne Wertgrenze. Verbrauchsgegenstände, die durch den Gebrauchsakt vernichtet werden, werden unabhängig vom Anschaffungspreis ebenfalls nicht inventarisiert.

Instandhaltungen und Reparaturen von Anlagegütern werden nicht zusammen mit dem Anlagegut inventarisiert, sondern als Aufwand verbucht.

Aussonderung

Sollen Gegenstände ausgesondert (Verschrottung, Verkauf) werden, da sie entweder defekt sind oder aber nicht mehr benötigt werden, ist ein entsprechender Aussonderungsauftrag an das Dezernat 3 - Finanzen und Einkauf zu stellen. Den Aussonderungsauftrag finden Sie auch in Jira unter Dezernat Finanzen und Einkauf.