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Start-up Development and Impact Innovations (MBA)

Studienvoraussetzungen und Bewerbungsprozess

Der nächste Studienbeginn für den berufsbegleitenden Masterstudiengang Start-up Development and Impact Innovations (MBA) ist zum Sommersemester 2025 geplant. Die Bewerbungsfrist ist vom 15. November 2024 bis 15. März 2025.

Studienvoraussetzungen

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Voraussetzungen für die Studienaufnahme in den berufsbegleitenden Studiengang Start-up Development and Impact Innovations (MBA) ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss aller Fachbereiche und Hochschulen mit mindestens 180 ECTS-Leistungspunkten und mit einer Mindestdurchschnittsnote von 3,0. Weiterhin muss eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit nach Maßgabe des § 62 Abs. 3 HG NRW erbracht worden sein.

Bewerbungsfrist

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Der Studiengang Start-up Development and Impact Innovations (MBA) startet jährlich zum Sommersemester. Die Bewerbungsfrist ist vom 15. November bis 15. März eines jeden Jahres.

Sind die Voraussetzungen für den Masterstudiengang erfüllt, werden die Studienplätze über ein örtliches Auswahlverfahren vergeben.

Nach Fristablauf eingegangene oder unvollständige Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Zahl der zuzulassenden Bewerberinnen und Bewerber je Jahrgang ist gemäß § 62 Abs. 1 S. 5 HG NRW zur Gewährleistung des Weiterbildungszwecks auf maximal 25 Studierende begrenzt.

Dokumente für die Bewerbung

Bevor Sie mit der Dateneingabe im Onlinebewerbungsformular beginnen, überprüfen Sie bitte, ob Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stehen, die Sie für Ihre Bewerbung benötigen und die Sie bei der Online-Bewerbung hochladen müssen. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen:

Platzhalter Grafik C grün dunkel
  • Lebenslauf
  • Aussagekräftiges Motivationsschreiben (maximal 500 Wörter)
  • Hochschulabschlusszeugnis inklusive Notenspiegel (bei ausländischen Zeugnissen mit deutscher oder englischer Übersetzung);
  • Zertifikat der APS, falls Ihr Hochschulabschluss in China oder Vietnam erworben wurde;
  • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (TestDaF 4 x 4 oder DSH 2) falls Ihr Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde;
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit nach Maßgabe des § 62 Abs. 3 HG NRW



 

Deutschkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder einen deutschsprachigen Studienabschluss verfügen, müssen die Kenntnisse der deutschen Sprache durch eine bestandene DSH-Prüfung (DSH 2) oder durch eine bestandene TestDaF-Prüfung (mindestens Niveaustufe 4 in allen vier Kategorien) oder Äquivalente gemäß § 2 Abschnitt 2 der aktuellen Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen an der H-BRS nachweisen.

 

Auswahlverfahren

Die Auswahl erfolgt über ein sogenanntes Eignungsverfahren. Das ist ein zweistufiger Prozess, bei dem die Zulassungskommission nach Ihrer offiziellen Online-Bewerbung prüft, ob Sie die spezifischen Anforderungen (siehe oben) für den Studiengang Start-up Development and Impact Innovations (MBA) erfüllen.

In der ersten Stufe werden dabei die Bachelor-Abschlussnote und die eingereichten Unterlagen (grundsätzlich das deutschsprachige Motivationsschreiben und der Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit) mittels eines Punktesystems ausgewertet. Die Bewerberinnen und Bewerber werden anschließend zu einem zehnminütigen Videogespräch eingeladen.

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Das Motivationsschreiben und das Interview, werden insbesondere anhand der folgenden Eignungskriterien bewertet:

  • Entrepreneurial Mindset mit einem Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung
  • Interesse am Thema Gründung bzw. Unternehmensinnovation oder
  • Vorhandensein einer eigenen Gründungsidee bzw. einer unternehmensinternen Projektidee mit Impact

Für die Eignungsfeststellung werden das Motivationsschreiben und das Interview gleichgewichtet bewertet.

Wichtiger Hinweis für Teilnehmer:innen des H-BRS-Start-up Cup Ideenwettbewerbs

Bewerber:innen, die sich für den Sonderpreis Innovation in Form eines 100-prozentigen Stipendiums eines Studienplatzes im MBA-Studiengang Start-up Development des H-BRS-Start-up Cup Ideenwettbewerbs interessieren und zugleich die Studienvoraussetzungen erfüllen, um im Sommersemester 2025 mit dem Studium zu starten, müssen sich bei erfolgreicher Qualifizierung, zusätzlich aus formalen Gründen über das Bewerbungsportal der H-BRS bis zum 15.3.2025 online um einen Studienplatz bewerben. Für eine leichtere Zuordnung, bitten wir Sie, innerhalb des bei der Online-Bewerbung einzureichenden Motivationsschreibens, auf die Teilnahme am Start-up-Cup Bezug zu nehmen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung.

Sie haben noch Fragen?

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Christine Haake

Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Studiengangskoordinatorin MBA Start-up Development, Projektmanagement Start-up-Manufaktur

CENTIM - Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand

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Renate van Beek

Wissenschaftliche Mitarbeiter, Studiengangskoordinatorin MBA Start-up Development

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