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Dezernat 1: Facility Management, Bauen und Sicherheit

Notruf und Erste Hilfe

Hier finden Sie Informationen über Notruf und Erste Hilfe.
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Feuerwehr, Krankentransport, Notarzt: 112
Polizei, Überfall, Einbruch: 110
Bitte nennen Sie immer den Hochschulstandort und bleiben für Rückfragen am Telefon bis die Leitstelle andere Anweisungen gibt.
Feuerwehr, Rettungsdienste, Polizei beim Schadensfall zum Unfallort einweisen!

Bei Notrufen, die von einem Handy aus gesendet werden, ist es wichtig, die Stadt anzugeben. Es kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass die Meldung in der ortsansässigen Rettungsleitstelle eingeht.

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Was versteht man unter Erste Hilfe?

  • Überbrückung von Notfallsituationen durch anwesende Laien bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
  • Auch psychische Hilfestellung durch Trösten, Berühren, Händehalten
  • Erste, einfache notfallmedizinische Handgriffe

Wer ist zur Ersten Hilfe verpflichtet?

Jeder, also alle Hochschulangehörigen sind zur Durchführung der Ersten Hilfe verpflichtet!
So haben Sie jeden Notfall zu melden und Ihre Tätigkeit solange zu unterbrechen, bis Erste Hilfe geleistet ist. Ersthelfer ohne Kenntnisse können den Verletzten trösten, wenn beispielsweise eine Unsicherheit über die zu ergreifenden Maßnahmen besteht. Das Ermutigen, Zusprechen und die fortwährende Betreuung sind von jedem Helfer leistbar.

Für besseren Unfallversicherungsschutz dokumentieren Sie Erste-Hilfe-Leistungen. Kleinere Verletzungen, bei denen der Verletzte keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat, werden im Formblatt FB0-57 bzw. FB0-26 eingetragen und an Fachkraft für Arbeitssicherheit gesendet. Diese Einträge werden von der Unfallversicherung anerkannt und dienen der Dokumentation von Verletzungen mit möglichen Spätfolgen.

Wer stellt die Erste Hilfe sicher?

Die verantwortlichen Personen in der Hochschule (Präsidium, Fachbereichsleitungen, Professorinnen und Professoren, Laborleitungen, Abteilungsleitungen und Leiter der Zentralen Einrichtungen) haben sicher zu stellen, dass die Erste Hilfe in Ihrem Verantwortungsbereich organisiert wird und eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet wird.

Hilfestellung zur Organisation der Ersten Hilfe finden Sie in der ausführlichen Checkliste der DGUV.

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Erste-Hilfe-Material

In den mit einem weißen Kreuz auf grünem Grund an der Tür gekennzeichneten Räumen befindet sich ein Verbandskasten DIN 13157 mit Erste-Hilfe-Material, dazu ein Verbandsbuch sowie eine Übersicht der im Bereich tätigen betrieblichen Ersthelfer. Weiterhin finden Sie dort die Adresse des nächsten Durchgangsarztes (Behandlung nach Arbeits- und Wegeunfällen) und des nächstgelegenen Krankenhauses.

Ersthelfer

Die Standorte der Ersthelfer sind mit einem Symbol (grünes Kreuz auf weißem Grund) auf dem Büroschild gekennzeichnet und daher leicht zu finden.

Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs

Bei Interesse an einer Grundausbildung (Grundlagen der Ersten-Hilfe) bzw. der Teilnahme an einer Fortbildung (Auffrischung der Kenntnisse) können sich Beschäftigte bei Michael Domnick (Durchwahl -9559) melden. Es werden Inhouse-Kurse und Kurse bei Ausbildungsorganisationen angeboten.

Sie haben noch Fragen?

Michael Domnick

Betriebssicherheit, Umwelt-und Gesundheitsschutz, Brandschutz

Standort

Sankt Augustin

Raum

G 022

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin