Rückmeldung

Wenn Sie Ihr Studium nach Ablauf des aktuellen Semesters fortsetzen wollen, müssen Sie sich innerhalb der gültigen Rückmeldefristen durch Zahlung des folgenden Betrages rückmelden:

Semsterbeitrag Sommersemester 2010                               173,60 Euro
Studienbeitrag                                                                  500,00 Euro
Gesamtbetrag                                                                   673,60 Euro

Besteht mit der NRW.Bank ein Darlehensvertrag, so werden die Studienbeiträge direkt von der NRW.Bank überwiesen und Sie zahlen bitte nur den Semesterbeitrag.

Überweisen Sie den Betrag auf folgendes eigens dafür eingerichtetes Konto:

Empfänger: Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Konto-Nr.: 33000705
BLZ: 37050299
Kreditinstitut: Kreissparkasse Köln
Verwendungszweck: Name und Matrikelnummer

Die Einzahl- und Rückmeldefrist endet

. für das Sommersemester 2010 am 15.01.2010 und
. für das Wintersemester 2010/2011 am 25.06.2010.

Sie erhalten vor jeder Rückmeldung ein Informations-E-Mail mit den aktuellen Rückmeldedaten.

Bei verspäteter Zahlung der Semester- und Studienbeiträge, verspäteter Antragstellung von Beitragsbefreiungen, Darlehensanträgen bzw. verspäteter Einreichung von Unterlagen (Krankenversicherungsnachweise, Praktika u.a.) wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 Euro für die verspätete Rückmeldung fällig.

Sind die Beiträge oder Gebühren bis zum Ende der Rückmeldefrist noch nicht gezahlt, erhalten Sie eine schriftliche Mahnung. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihr Versäumnis bis zu einer festgesetzten Frist nachzuholen. Nach Ablauf dieser Frist führt die fehlende Zahlung zur Exmatrikulation zum Ende des letzten zurückgemeldeten Semesters.
Nach Ablauf der Klagefrist ist keine Rückmeldung mehr möglich! 

Den aktuellen Rückmeldestatus für das jeweilige Semster können Sie im Studierendeninformationssystem (SIS) im Abschnitt Studierendensekretariat unter dem Punkt "Rückmeldung" einsehen. Hier wird für Sie u. a. ersichtlich, ob die Gebühren eingegangen sind, Rückmeldesperren vorliegen bzw. die Rückmeldung bereits erfolgt ist.


Achtung!

Für eine fristgerechte Rückmeldung sind alle Anträge bis zur Rückmeldefrist einzureichen, selbst wenn die Fristen für die Antragstellung nach der Rückmeldefrist liegen.

Die Anträge auf Befreiung bzw. Ermäßigung vom Studienbeitrag sind spätestens bis zum 01.09. für das Wintersemester und bis 01.03. für das Sommersemester zu stellen.
Ein  Darlehen bei der NRW-Bank ist spätestens  bis zum 15.11. für das laufende Wintersemester und bis zum 15.05. für das laufende Sommersemester zu beantragen. Darlehensanträge, die nach dem 15.11. bzw. 15.05. eingehen, können für das laufende Semester nicht mehr berücksichtigt werden.

Nach erfolgter Rückmeldung können Sie sich an den entsprechenden Kartenlesegeräten, Ihren aktuellen Gültigkeitsaufdruck für den Studierendenausweis abholen. Studienbescheinigungen können Sie sich über das Studierendeninformationssystem (SIS) http://sis.h-bonn-rhein-sieg.de auch für zurück liegende Studiensemester ausdrucken.


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1. Rückmeldung bei Abschlussprüfung bis 30.09. bzw. 31.03.

Sofern Studierende mit Ablauf des dem Semesterende folgenden Kalendermonats (Kulanzmonat März bzw. September) alle Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung einschließlich des Kolloquiums erfolgreich abgelegt haben, ist keine Rückmeldung für das Folgesemester erforderlich. Sie werden so behandelt, als hätten sie ihr Studium mit Semesterende vor Beginn des Kulanzmonats abgeschlossen. Wer sich für diese Variante entscheidet, erhält aus organisatorischen Gründen im Monat Februar beziehungsweise Juni eine Exmatrikulationsbescheinigung wegen "Nichtrückmeldung" zum Ende des laufenden Semesters. Nach erfolgreich durchgeführtem Kolloquium wird dann eine neue Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Grund "bestandene Diplom- beziehungsweise Bachelorprüfung" und dem Prüfungsdatum ausgestellt.

Achtung!!! Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nichtrückmeldung für den Monat September bzw. März nicht den Status eines Studierenden besitzen, Sie verfügen somit nicht mehr über ein Semesterticket und müssen sich für den jeweiligen Monat gegebenenfalls anderweitig gegen Krankheit versichern. Eine Anmeldung bzw. das Ablegen von Prüfungen ist jedoch gewährleistet.

Studierende, die sich für das kommende Semester zurückmelden wollen, müssen den Semester- und Studienbeitrag voll entrichten. Sollten alle Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung einschließlich des Kolloquiums bis zum 31. März bzw. 30. September erfolgreich beendet werden, wird der Studienbeitrag (500 Euro) auf Antrag erstattet. Der Antrag muss dann bis spätestens 30.04. bzw. 31.10. im Studierendensekretariat gestellt werden. Eine Rückerstattung des Semesterbeitrages ist nur bei erfolgreichem Abschluss bis Vorlesungsbeginn möglich. Der Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages muss ebenfalls spätestens am Tag des Vorlesungsbeginns vorliegen. Mit der Antragstellung auf Rückerstattung ist der Studierendenausweis abzugeben.

2. Rückmeldung bei Abschlussprüfung nach dem 30.09. bzw. 31.03.

Sollten Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung bzw. das Kolloquium nicht mehr bis 30.09. bzw. 31.03. erfolgreich absolviert sein, ist eine Rückmeldung zum kommenden Semester notwendig. Bitte melden Sie sich dann umgehend im Studierendensekretariat. Für die verspätete Rückmeldung wird dann keine Verspätungsgebühr fällig.

3. Rückmeldung bei Beginn eines Masterstudienganges

Besteht bis Ende der Rückmeldefrist für das kommende Semester die Absicht zur Aufnahme eines Masterstudiums sollte die Rückmeldung erfolgen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Werden alle Prüfungsleistungen der Abschlussprüfung einschließlich des Kolloquiums für den ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss im ersten Monat des beginnenden Semesters (bis zum 30.09. bzw. 31.03.) erfolgreich absolviert, kann eine Bewerbung  für einen Masterstudiengang noch für das bereits begonnene Semester erfolgen, in dem die Abschlussprüfung einschließlich des Kolloquiums stattgefunden hat.

4. Teilnahme an Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum

An Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum (zu Beginn des neuen Semesters) können Sie teilnehmen, ohne sich nochmals zu diesem Semester zurückgemeldet zu haben (Beispiel: Exmatrikulation zum Ende Wintersemester per 28.02., Teilnahme an Prüfungen im März ist möglich).

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Rückerstattung des Semester- und Studienbeitrages

Eine Rückerstattung des Semester- und Studienbeitrages ist  nur bis Vorlesungsbeginn möglich. Für das Sommersemester 2010 muss ein Antrag auf Rückerstattung bis spätestens 06.04.2010, für das Wintersemester 2010/2011 bis spätestens 04.10.2010 gestellt werden.

Ausnahmeregelungen:

Abschlussprüfung im Kulanzmonat

Der Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro kann auf Antrag bis 30.04. zum Sommersemester und bis 30.10. zum Wintersemester erstattet werden, wenn Sie Ihre Abschlussprüfung im Kulanzmonat erfolgreich ablegen.

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